Beitragsarchiv: Mai 2015

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Haftung des aufklärenden Arztes

Jüngst hatte sich der BGH mit der Frage zu befassen, ob auch der Arzt, der nur die Aufklärung des Patienten vornimmt, selbst aber nicht die Operation durchführt, im Falle einer fehlerhaften oder unzureichenden Aufklärung ausunerlaubter Handlung haftet (Urteil des BGH vom 21.10.2014, Az.: VI ZR 14/14).

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall, hatte eine Patientin den Arzt wegen Aufklärungsfehlern in Anspruch genommen, der sie vor der Operation Weiter lesen