Beitragsarchiv: Juni 2016

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Rechtliche Zulässigkeit der Delegation von Speziallaborleistungen – Das Ende des Grundsatzes der persönlichen Leistungserbringung in der Labormedizin?

Bis lang herrschte auch unter Laborärzten weitgehend Einigkeit, dass Leistungen des Speziallabors (sog. M-III-Untersuchungen) nicht dann als eigene Leistungen des Arztes abgerechnet werden können, wenn der Arzt nicht am Ort der Untersuchung anwesend ist und der Untersuchung daher nicht sein „persönliches Gepräge“ geben kann. Weiter lesen