Die Dokumentationspflicht ist für viele Ärzte ein Dorn im Auge. Neben der Behandlung der Patienten scheint diese ärztliche Tätigkeit ein bürokratisches Monster zu sein, dass Zeit frisst, die an anderer vermeintlich wichtigerer Stelle fehlt.
Immer wieder gibt es Fälle, in denen ärztliche Leistungen kostenlos erbracht werden (sollen). Oft liegt der Grund hierfür in der Kundenakquise, manchmal auch darin, dass der Verwaltungsaufwand für Abrechnungen in manchen Fällen höher scheint als der daraus resultierende Gewinn. Aber egal was das Motiv auch sein mag, kostenlose Leistungen können den Arzt teuer zu stehen kommen. Weiter lesen
Immer wieder kommt es zu Diskussionen über die berufsrechtliche Zulässigkeit von Betreibergesellschaften, die insbesondere bei investitionsintensiven Fächern wie Radiologie, Strahlentherapie oder Nephrologie die Zurverfügungstellung von kompletten Arztpraxen und Personal übernehmen.
Gegen die Zulässigkeit entsprechender Kooperationsformen wird häufig die Gefährdung der ärztlichen Unabhängigkeit nach § 30 der Landesberufsordnungen sowie Verstöße Weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Zahnarzt gegen das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit geklagt hat.
Streitig war in dem Fall die Frage, ob der Begriff der Berufsunfähigkeit auch auf andere zahnärztliche Tätigkeiten bezogen werden kann, als nur auf die Tätigkeit am Behandlungsstuhl. Weiter lesen
Nach dem der BGH mit der Entscheidung vom 15.05.2014 (- I ZR 137/12 -) festgestellt hatte, dass das generelle berufsrechtliche Verbot einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft zwischen zuweisenden Ärzten und den Erbringern von medizinisch-technischen Leistungen mit den Grundrechten der Ärzten aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren ist, hatten insbesondere Radiologen und Orthopäden Weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) musste sich in einer neueren Entscheidung mit der Frage befassen, ob die Veröffentlichung einer berufsgerichtlichen Entscheidung in nichtanonymisierter Form in einem Ärzteblatt eine Grundrechtsverletzung für den genannten Arzt zur Folge hat (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 03.03.2014; 1 BvR 1128/13). Weiter lesen
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