Rubrik: Heilmittelwerberecht

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Unzulässige Zuwendungen ab Wertgrenze von einem Euro? – Grenze gilt auch in Fachkreisen

Unentgeltliche Zuwendungen von Unternehmen an Ärzte und Apotheker werden nicht erst nach Schaffung des § 299a StGB kritisch beäugt. Nach § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) war die unentgeltliche Zuwendung ebenfalls unzulässig, wenn es nicht ein Ausnahmetatbestand vorlag. Nach der gesetzlichen Regelung waren immer noch geringwertige Zuwendungen erlaubt.

Wo diese Geringwertigkeitsgrenze für Zuwendungen an Ärzte und Apotheker zu sehen war, war aber nicht klar definiert. In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Stuttgart nun die Wertgrenze für eine nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HWG zulässige Werbegabe an Angehörigen der Fachkreise bei 1,00 Euro festgelegt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2018 – 2 U 39/17 –). Weiter lesen

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Keine unzulässige Abgabe von Medikamenten-Pen durch den Arzt

Immer mehr Ärzte fragen sich, unter welchen Voraussetzungen sie noch unentgeltlich Produkte an Patienten abgeben dürfen. Nicht nur unter Berücksichtigung von korruptionsrechtlichen Vorschriften sondern auch unter dem Aspekt des Wettbewerbsrechts häufen sich rechtliche Auseinandersetzungen um die unentgeltliche Abgabe von Medizinprodukten und Arzneimitteln, von denen Ärzte zumindest mittelbar betroffen sind.

In einer begrüßenswerten Entscheidung hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg (Urteil vom 18.05.2017 – 3 U 180/16 –) nun entschieden, dass die unentgeltliche Abgabe von wiederverwendbaren Medikamenten-Pens an Ärzte zur Weitergabe an Patientinnen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen kein Verstoß gegen § 7 Abs. 1 HWG ist. Weiter lesen

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Kostenlose ärztliche Leistungen

Immer wieder gibt es Fälle, in denen ärztliche Leistungen kostenlos erbracht werden (sollen). Oft liegt der Grund hierfür in der Kundenakquise, manchmal auch darin, dass der Verwaltungsaufwand für Abrechnungen in manchen Fällen höher scheint als der daraus resultierende Gewinn. Aber egal was das Motiv auch sein mag, kostenlose Leistungen können den Arzt teuer zu stehen kommen. Weiter lesen

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Unzulässige Werbung für Arzneimittel

Das OLG Koblenz weist derzeit auf eine hauseigene Entscheidung hin (Urteil vom 27.01.2016, Az.: 9 U 895/15), die aktuell in der Rechtsprechungsdatenbank Rheinland-Pfalz noch nicht abgerufen werden kann.

Das OLG hatte sich mit der Frage der Unzulässigkeit von Werbung für Arzneimittel zu befassen. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall bewarb der Hersteller eines homöopathischen Arzneimittels eines seiner Produkte unter anderem damit, dass es Weiter lesen