Rubrik: Honoraransprüche

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Notfallbehandlung von Obdachlosen im Krankenhaus

Aktuell mehreren sich gerichtliche Verfahren, in denen zwischen den zuständigen Sozialhilfeträgern und den Krankenhäusern über die Erstattung der Behandlungskosten für die Behandlung von Personen ohne festen Wohnsitz gestritten wird.

Gegen den Erstattungsanspruch nach § 25 SGB XII wird von Seiten der Sozialhilfeträger oft eingewandt, dass die betroffenen Personen keine Sozialleistungen bezögen und daher über finanzielle Mittel verfügen müssten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Oft wird auch argumentiert, dass aufgrund des unbekannten Aufenthaltes des Patienten und der damit einhergehenden Unaufklärbarkeit des Sachverhalts bzgl. wirtschaftlichen Verhältnisse des Patienten die Voraussetzungen eines Nothilfeanspruchs nach § 25 SGB XII nicht vorlägen. Weiter lesen

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Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes

Bei einer unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten zwischen 19:00 und 22:00 Uhr oder an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 07:00 und 19:00 Uhr kann der Vertragsarzt die GOP-Nr. 01100 EBM-Ä abrechnen.

Problematisch ist aber, was unter dem unbestimmten Rechtsbegriff der „unvorhergesehenen Inanspruchnahme“ zu verstehen ist, insbesondere wenn die betroffenen Vertragsärzte mit einem 24-Stunden-Bereitschaftsdienst geworben haben. Weiter lesen

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Gebührenanspruch trotz nichtiger Honorarvereinbarung

Formvorschriften bei der Erbringung von Leistungen, die über das medizinische notwendige Maß hinausgehen, stellen in der Praxis oft ein Hindernis für die Geltendmachung der Honoraransprüche gegenüber dem Patienten dar.

Die Ärzte sehen sich dabei oft in dem Dilemma, dass Patienten die Leistungen zwar wünschen, die Kostenträger die Leistungen aber nicht übernehmen, woraus eine Fülle von Rechtspflichten für den Arzt resultieren, wenn er sich seinen Honoraranspruch sichern will. Dabei ist nicht nur die schriftliche wirtschaftliche Aufklärung des Patienten nach § 630c Abs. 3 BGB zu beachten, sondern auch das Erfordernis einer Honorarvereinbarung. Die Verletzung von Formvorschriften führt regelmäßig zum Verlust des Honoraranspruches des Arztes. Weiter lesen

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Abrechnung des postoperativen Überwachungskomplexes ohne Abrechnungsvereinbarung?

Die Zusammenarbeit zwischen Operateuren und Anästhesisten bei belegärztlichen oder ambulanten Operationen im Rahmen der postoperativen Überwachung ist gerade bei der Abrechnung der Leistungen immer wieder mit Problemen verbunden. Dies liegt auch daran, dass die Ärzte Aufgabenverteilung und Abrechnung der erbrachten Leistungen oft nicht klar geregelt haben.

Die fehlende Abrechnungsvereinbarung ist aber gerade bei der EBM-konformen Abrechnung des postoperativen Überwachungskomplexes von wichtiger Bedeutung, wie ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 01.02.2017 (– L 5 KA 5013/14 –) dokumentiert. Weiter lesen

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Landgericht Lüneburg bestätigt Indikation und Abrechnung der IMRT-Behandlungen nach der GOÄ-Ziffer 5855 A bei Prostatakarzinomen

Bundesweit sind eine Vielzahl von Gerichten nach wie vor mit Klagen gegen die Landeskrankenhilfe VVaG befasst, in denen die Erstattung von Behandlungskosten für sog. intensitätsmodulierte Strahlentherapien nach der GOÄ-Ziffer 5855 A gem. der Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 streitig sind. Weiter lesen