Rubrik: Krankenhausrecht

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BSG kippt landesvertragliches Aufrechnungsverbot

Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 11.11.2021 (- B 1 KR 36/20 -) das im hamburgischen Landesvertrag nach § 112 Abs. 1 SGB V enthaltene Aufrechnungsverbot als nichtig angesehen, weil es gegen die höherrangige PrüfvV aus dem Jahr 2014 verstößt, welches die Aufrechnung der Krankenkasse mit unstrittigen Forderungen nach Abschluss des Prüfverfahrens erlaubte. Weiter lesen

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Schwierige Verhandlungen um Pflegebudget 2020

Eine Vielzahl von Krankenhäuser haben sich mit den Krankenkassen noch nicht über das Pflegebudget für das Jahr 2020 verständigt. Zahlreiche Schiedsstellenverfahren sind daher noch anhängig.

Die Position der Krankenhäuser hat sich durch die rückwirkenden Änderungen des § 6a KHEntgG durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) vom 20.07.2021 nicht verbessert. Denn die Neuerungen betreffen nicht nur das Vereinbarungsjahr 2021, sondern auch das Vereinbarungsjahr 2020, soweit das Pflegebudget zum 20.07.2021 noch nicht vereinbart gewesen ist. Dadurch ergeben sich auch für die anhängigen Schiedsstellenverfahren zahlreiche Probleme. Weiter lesen

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Neue PrüfvV ab dem 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 wird es eine neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) geben.

Auch diese beruht nicht auf einem Konsens der Vertragsparteien, sondern auf einer Entscheidung der zuständigen Schiedsstelle nach § 18a Abs. 6 KHG vom 22.06.2021.

Die Entscheidung versucht die Änderungen des MDK-Reformgesetzes insbesondere mit Blick auf die Durchführung des einzelfallbezogenen Erörterungsverfahrens erforderlich geworden sind. Mit der neuen PrüfvV soll daher nun auch das Verfahren nach § 17c Abs. 2b Satz 1 KHG geregelt werden. Zur neuen PrüfvV sollen noch gemeinsame Umsetzungshinweise verabschiedet werden, welche die Anwendung in der Praxis vereinfachen soll. Ob dadurch mehr Klarheit hergestellt werden kann, bleibt abzuwarten. Die wesentlichen Grundsätze der neuen PrüfvV sollen nachfolgend im Überblick dargestellt werden. Weiter lesen

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Noch einmal zur Notfallbehandlung im Krankenhaus

Mittlerweile liegt die Entscheidung des BSG vom 18.05.2021 (- B 1 KR 11/20 R -) für Notfallbehandlung im Krankenhaus auch im Volltext vor. Leider hinterlässt sie aber wieder einmal mehr Fragen als Antworten.

Das BSG ist in der Entscheidung bemüht, die bisher entwickelte Systematik zur Abgrenzung stationärer und ambulanter Behandlung beizubehalten, auch wenn dies gerade mit Blick auf den zu entscheidenden Sachverhalt eines schwerverletzten Traumapatienten in einem Schockraum einigen argumentativen Aufwand erfordert. Weiter lesen