Rubrik: Patientenrechte

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Örtliche Zuständigkeit bei ambulanter Behandlung

Es bereitet den Amtsgerichten nach wie vor erhebliche Probleme, die örtliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz des Krankenhauses bei einer ambulanten Behandlung einheitlich zu handhaben. Für die stationäre Behandlung hatte der BGH bereits entschieden, dass von einem einheitlichen Erfüllungsort nach § 29 Abs. 1 ZPO am Sitz des Krankenhauses auszugehen ist, so dass auch Honorarklagen aus stationärer Behandlung am Gericht am Sitz des Krankenhauses erhoben werden können (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 08.12.2011 – III ZR 114/11 –). In einer weiteren Entscheidung des AG Münster wurde allerdings wenig überzeugend angenommen, dass dies angeblich nicht für ambulante Behandlungen im Krankenhaus gelte, so dass die entsprechenden Honorarklagen am Wohnsitz des Patienten zu erheben wären (vgl. AG Münster, Urteil vom 15.01.2019 – 48 C 3429/18 –).

Diese schwer verständliche Auffassung des AG Münster hat sich nun auch das AG Ulm in zwei Beschlüssen vom 24.07.2020 (- 4 C 88/20 – und – 4 C 87/20 -) angeschlossen und seine örtliche Zuständigkeit verneint. Weiter lesen

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BSG kippt Genehmigungsfiktion im SGB V

Das BSG hat in einer überraschenden Entscheidung vom 26.05.2020 (- B 1 KR 9/18 R -) seine bisherige Rechtsprechung zur Annahme eines Sachleistungsanspruches aufgrund der Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V aufgegeben.

Nach der neuen Rechtsprechung des BSG gewähre die fingierte Genehmigung der Leistung nach § 13a Abs. 3a Satz 6 SGB V keinen eigenständigen Leistungsanspruch (so noch etwa BSG, Urteil vom 08.03.2016 – B 1 KR 25/15 R –), sondern nur eine vorläufige Rechtsposition, die ihm lediglich einen begrenzten Kostenerstattungsanspruch zubillige. Die Entscheidung liegt bisher nur als Termingsbericht vor.

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Geschäftsmäßige Sterbehilfe – Von der Freiheit sich den Tod zu kaufen?!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit dem Beschluss vom 26.02.2020 (- 2 BvR 2347/15 u.a. -) das gesetzliche Verbot zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe nach § 217 Abs. 1 StGB gekippt.

Die umfassend begründete Entscheidung hat weitreichende Folgen und wirkt weit in das Arzt-Patienten-Verhältnis sowie die Vorstellungen vom Wert des Lebens und Bedeutung des Todes hinein. Nicht umsonst wird über das Thema Sterbehilfe seit Jahren auf allen gesellschaftlichen Ebenen vehement gestritten.

Das BVerfG hatte aber vor allem anderen eine rechtliche Entscheidung zu treffen, die den Gesetzgeber zwingt, die bisher getroffene Entscheidung zum grundsätzlichen Verbot der gewerblichen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch zu revidieren. Weiter lesen

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Zur wirtschaftlichen Aufklärungspflicht des Arztes

Die wirtschaftliche Aufklärungspflicht des Arztes ist seit Jahren in § 630c Abs. 3 Satz 1 BGB festgeschrieben. Die Anwendung der Vorschrift bereitet der Praxis nach wie vor Probleme, insbesondere weil die Unsicherheiten über die Erstattung von Behandlungskosten im Bereich der privaten Versicherung von vielen Ärzten nicht überblickt werden.

Umso mehr ist zu begrüßen, dass der BGH in seiner aktuellen Entscheidung vom 28.01.2020 (- VI ZR 92/19 -) einige wichtige Grundsätze für die Reichweite der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht des Arztes aufgestellt hat. Weiter lesen

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Anforderungen an die Sturzprophylaxe

In Krankenhäusern und Pflegeheimen stellt sich unter haftungsrechtlichen Aspekten immer wieder die Frage, welche Anforderungen bei einer bekannten Sturzneigung des Patienten zur Sturzprophylaxe gelten.

Das Haftungsrisiko ist unter dem Gesichtspunkt des vollbeherrschbaren Risikos für die Einrichtungsträger hoch, wobei mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte des Patienten aber auch keine ständige Überwachung gefordert werden kann. Diese wär in der Praxis auch nicht zu leisten.

In einer aktuellen Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 18.09.2019 (- 7 U 21/18 -) werden die notwendige Abwägung noch einmal thematisiert und die Grenzen der Haftung des Einrichtungsträger präzisiert. Weiter lesen