Beitragsarchiv: Oktober 2017

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Vorsicht bei fleißigen Weiterbildungsassistenten – Regressgefahr!

Für Vertragsärzte kann die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten zur Regressgefahr werden, wenn durch den Weiterbildungsassistenten ein übergroßer Praxisumfang entsteht. § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV verbietet die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten zur Herbeiführung einer Vergrößerung der Kassenarztpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs. Weiter lesen

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Neue Hoffnung – Keine Befangenheit des Sachverständigen trotz eigener Abrechnung bei IMRT

In vielen Verfahren von betroffenen Versicherten gegen die Landeskrankenhilfe V.V.a.G bzgl. der Vergütung von IMRT-Behandlungen dürfte eine neue Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.10.2017 (- I – 4 W 19/17 -) für die Betroffenen Anlass zur Hoffnung geben, dass die Verfahren zumindest nicht endlos durch Befangenheitsanträge der Krankenversicherung gegen die vom Gericht bestellten Sachverständigen weiter verzögert werden. Weiter lesen

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Die Abrechnung von Komplexpauschalen – Welche Daten sind erforderlich?

Krankenhäusern sehen sich verstärkt Einwänden der Krankenkassen ausgesetzt, dass die Abrechnung von Komplexpauschalen nach dem OPS-Katalog nicht fällig wäre, weil es an der Übermittlung der nach § 301 SGB V notwendigen Daten fehle.

Diese Strategie der Krankenkassen geht auf die fragwürdige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Übermittlung der Daten über die Rehabilitationsbehandlungen im Rahmen der geriatrischen Komplexbehandlung nach § 301 Abs. 1 Nr. 8 SGB V (vgl. BSG, Urteil vom 14.10.2014 – B 1 KR 26/13 R –) zurück. Weiter lesen

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Von Scharlatanen und Heilsbringern – Müssen Heilpraktiker verboten werden?

Derzeit erregt eine Erklärung zum Heilpraktikerwesen die Gemüter in Deutschland. Das sog. „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker – Ein Statement der interdisziplinären Expertengruppe „Münsteraner Kreis“ zu einer Neuregelung des Heilpraktikerwesens“ vom 21.08.2017 geht mit dem aktuellen Heilpraktikerwesen hart ins Gericht. Weiter lesen

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Vom Missbrauch der Abrechnungsprüfung – Wie Massenprüfungen Krankenhäuser lahmlegen können!

Wie beantwortet man 1000 Prüfanzeigen einer Krankenkasse? Diese Fragen müssen sich Medizincontroller in Krankenhäusern teilweise im Rahmen der Abrechnungsprüfung einer bundesweiten Krankenkasse stellen, wobei die Erfüllung der Anforderungen zur Übersendung der Behandlungsunterlagen in diesen Massen innerhalb der 8-Wochen-Frist des § 7 Abs. 2 Satz 4 PrüfvV zur Herkulesaufgabe wird. Weiter lesen