Rubrik: Berufsrecht

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Keine Vergütung für Leistungen des „falschen Arztes“

Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Personen durch die Vorlage falscher Urkunden eine Approbation erschleichen und dann aufgrund der von den zuständigen Behörden erteilten Approbation in Krankenhäusern tätig sind. Dies wirkt sich nach einer Entscheidung des BSG vom 26.04.2022 (- B 1 KR 26/21 -) auch auf den Vergütungsanspruch des Krankenhauses für die Leistungen aus, an denen der „falsche Arzt“ beteiligt war. Auch diese Entscheidung liegt bisher nur als Terminsbericht vor.

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BGH konkretisiert Grenzen der Werbung für Fernbehandlungen

In einer wettbewerbsrechtlichen Entscheidung hat der BGH am 09.12.2021 (- I ZR 146/20 -) die wettbewerbsrechtlichen der Werbung für Fernbehandlungen konkretisiert.

Die klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte die beklagte Ärztin auf Unterlassung einer wettbewerbswidrigen Werbung auf ihrer Homepage in Anspruch genommen. Die Ärztin warb auf ihrer Homepage mit der Aussage „Erhalte erstmals in Deutschland Diagnosen, Therapieempfehlung und Krankschreibung per App.“ für die von einer privaten Krankenversicherung angebotene Leistung eines „digitalen Arztbesuchs“ mittels einer App bei in der Schweiz ansässigen Ärzten. Die Wettbewerbszentrale  sah in dieser Werbung einen Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Fernbehandlungen nach § 9 HWG.

Der BGH hat nun entschieden, dass die beanstandete sehr weite gefasste Werbung gegen § 9 HWG verstößt. Weiter lesen

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Ruhen der Berufserlaubnis bei Verdacht der fahrlässigen Tötung?

Für Krankenhäuser realisiert sich ein Alptraum-Szenario, wenn wie im Fall des Krankenpflegers Niels Högel, der Verdacht aufkommt, dass eine Pflegekraft gezielt Patienten schädigt. Gerade im Rahmen der juristischen Aufarbeitung des Falles Högel ist denn auch gefragt worden, warum die Verantwortlichen nicht schneller auf Verdachtsmomente reagiert haben. Das ein schnelles präventives Handeln in entsprechenden Verdachtsfällen aber nicht so einfach ist, zeigt ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30.04.2021 (- 2 B 86/21 -).

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Unzulässige Zuwendungen ab Wertgrenze von einem Euro? – Grenze gilt auch in Fachkreisen

Unentgeltliche Zuwendungen von Unternehmen an Ärzte und Apotheker werden nicht erst nach Schaffung des § 299a StGB kritisch beäugt. Nach § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG) war die unentgeltliche Zuwendung ebenfalls unzulässig, wenn es nicht ein Ausnahmetatbestand vorlag. Nach der gesetzlichen Regelung waren immer noch geringwertige Zuwendungen erlaubt.

Wo diese Geringwertigkeitsgrenze für Zuwendungen an Ärzte und Apotheker zu sehen war, war aber nicht klar definiert. In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Stuttgart nun die Wertgrenze für eine nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HWG zulässige Werbegabe an Angehörigen der Fachkreise bei 1,00 Euro festgelegt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2018 – 2 U 39/17 –). Weiter lesen

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Von Scharlatanen und Heilsbringern – Müssen Heilpraktiker verboten werden?

Derzeit erregt eine Erklärung zum Heilpraktikerwesen die Gemüter in Deutschland. Das sog. „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker – Ein Statement der interdisziplinären Expertengruppe „Münsteraner Kreis“ zu einer Neuregelung des Heilpraktikerwesens“ vom 21.08.2017 geht mit dem aktuellen Heilpraktikerwesen hart ins Gericht. Weiter lesen

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Keine unzulässige Abgabe von Medikamenten-Pen durch den Arzt

Immer mehr Ärzte fragen sich, unter welchen Voraussetzungen sie noch unentgeltlich Produkte an Patienten abgeben dürfen. Nicht nur unter Berücksichtigung von korruptionsrechtlichen Vorschriften sondern auch unter dem Aspekt des Wettbewerbsrechts häufen sich rechtliche Auseinandersetzungen um die unentgeltliche Abgabe von Medizinprodukten und Arzneimitteln, von denen Ärzte zumindest mittelbar betroffen sind.

In einer begrüßenswerten Entscheidung hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg (Urteil vom 18.05.2017 – 3 U 180/16 –) nun entschieden, dass die unentgeltliche Abgabe von wiederverwendbaren Medikamenten-Pens an Ärzte zur Weitergabe an Patientinnen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen kein Verstoß gegen § 7 Abs. 1 HWG ist. Weiter lesen