Beitragsarchiv: Dezember 2023

0

Keine Bindungswirkung der GmbH an die GOÄ?

Nach wie vor ungeklärt, ist die Frage, ob eine MVZ-GmbH oder eine Ärzte-GmbH bei ihrer Preisgestaltung für die Erbringung ärztlicher Leistungen an die GOÄ gebunden ist. Allerdings wird bisher eine solche Bindungswirkung überwiegend bejaht.

In einer aktuellen wettbewerbsrechtlichen Entscheidung hat das OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 21.09.2023 – 6 W 69/23 -) mit einer relativ knappen Begründung, die Anwendung der GOÄ auf solche juristische Personen verneint. Weiter lesen

0

Abrechnung von Coronatests als wahlärztliche Leistungen

Während der Coronazeit wurden bei wahlärztlichen Patienten auch die Durchführung von Coronatests als wahlärztliche Leistung nach § 17 KHEntgG abgerechnet. Dies haben einige private Krankenversicherungen beanstandet und gegen die Krankenhäuser bzw. Wahlärzte auch entsprechende Rückforderungen geltend gemacht.

In einer aktuellen Entscheidung vom 11.07.2023 hat das Amtsgericht Hamburg-Altona (- 318b C 65/22 -) eine entsprechende Klage einer privaten Krankenversicherung zurückgewiesen. Weiter lesen

0

Aufschlagszahlung erst für Prüfverfahren ab dem 01.01.2022

In einer Vielzahl von Verfahren war umstritten, ob die Krankenkassen die Aufschlagszahlung als Gegenstück zur Aufwandspauschale nach § 275c Abs. 3 SGB V vor dem 01.01.2022 geltend machen durften.

Das BSG hat dazu in der Entscheidung vom 19.10.2023 (- B 1 KR 8/23 -) für Klarheit gesorgt und klargestellt, dass das tatbestandsmerkmal ab dem Jahr 2022 nicht an das Datum der leistungsrechtlichen Entscheidung, sondern an den Zeitpunkt der Einleitung der Rechnungsprüfung anknüpft und die Aufzahlungszahlung daher erst für Prüfungen verlangt werden kann, die ab dem 01.01.2022 eingeleitet worden sind. Die Entscheidung liegt bisher nur als Terminsbericht vor. Weiter lesen

0

Kurze Verjährung gilt auch für Aufwandspauschale

Einige Krankenkassen hatten in der Vergangenheit für erfolglos durchgeführte Prüfungen auf sachlich-rechtliche Richtigkeit Aufwandsentschädigungen an die Krankenhäuser gezahlt. Ein entsprechender Zahlungsanspruch bestand aber vor der Gleichstellung der Prüfverfahren durch den Gesetzgeber nicht, so dass den Krankenhäusern entsprechende Erstattungsansprüche zustanden. Diese haben einige Krankenkassen im Wege der Aufrechnung mit Vergütungsforderungen der Krankenhäuser geltend gemacht, wobei sich die Frage ergab, ob diese Aufrechnung nicht gegen das Aufrechnungsverbot nach § 325 SGB V aF verstieß (vgl. § 109 Abs. 6 SGB V). Zusätzlich bestand das Problem der Verjährung solcher Erstattungsansprüche.

Diese Ansicht der Krankenhäuser hat das BSG in der aktuellen Entscheidung vom 12.12.2023 (- B 1 KR 32/22 R -) eine Absage erteilt, wobei insbesondere die Ausführungen zur Verjährung des Anspruches auf Zahlung der Aufwandspauschale interessant und für die Praxis von erheblicher Bedeutung sind. Die Entscheidung liegt bisher nur als Terminsbericht vor. Weiter lesen

0

Verlegung nur bei sachlichen Grund

Das BSG hat in einer Entscheidung vom 29.08.2023 (- B 1 KR 18/22 R -) noch einmal klargestellt, dass eine Verlegung eines Versicherten in ein anderes Krankenhaus bedarf es eines sachlichen Grundes, den das Krankenhaus im Streitfall darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat, es sei denn, die Verlegung verursacht der Krankenkasse keine Mehrkosten (so bereits BSG, Urteil vom 07.03.2023 – B 1 KR 4/22 R –). Weiter lesen