Beitragsarchiv: Januar 2019

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Zur gebührenrechtlichen Selbständigkeit einer technischen Innovation in der GOÄ

Gerade in der Diskussion über die Vergütung neuartiger Behandlungsmethoden, die in der GOÄ von 1996 noch nicht enthalten sind, wird immer wieder von den Kostenträgern eingewendet, dass „bloße“ technische Innovationen“ bei der Durchführung keine selbständige Leistung sei und daher auch nicht durch eine Analogziffer nach § 6 Abs. 2 GOÄ zu vergüten sei.

So meint die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. in einigen Verfahren zur Erstattungsfähigkeit der IMRT-Bestrahlung sogar, dass die technischen Innovationen im Bereich der Strahlentherapie letztlich nur unselbständige „Varianten“ einer Bestrahlung am Linearbeschleuniger nach den GOÄ-Ziffern 5836 und 5837 seien. Abgesehen davon, dass bei dieser Vergütung die moderne Strahlentherapie nicht zu finanzieren wäre, ist dieser Ansatz auch gebührenrechtlich falsch, wie auch eine aktuelle Entscheidung des Amtsgericht München vom  12.12.2018 (– 262 C 18626/17 –) zeigt. Weiter lesen

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Vergütung für neuartige Behandlungsmethoden in der stationären Versorgung

Die Problematik der Erstattung der Kosten für neuartige Behandlungsmethoden in der stationären Behandlung nach § 137c SGB V ist nach wie vor mit erheblichen Unsicherheiten belastet.

Die Versuche des Gesetzgebers klarzustellen, dass neuartige Behandlungsmethoden in der stationären Behandlung weiterhin grundsätzlich zulässig sind und § 137c SGB V einen Erlaubnistatbestand mit Verbotsvorbehalt darstellt, werden durch die Rechtsprechung des BSG konterkariert (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19.12.2017 – B 1 KR 17/17 R –). Umso mehr ist es zu begrüßen, dass das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einer aktuellen Entscheidung vom 11.12.2018 (– L 11 KR 206/18 –) sich noch einmal deutlich von der Rechtsprechung des BSG abgegrenzt hat. Weiter lesen

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Behandlungsdokumentation ist auch bei der eingeschränkten Einzelfallprüfung maßgeblich

Vereinzelt wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff. SGB V für die sog. eingeschränkte Einzelfallprüfung von den Prüfgremien die Ansicht vertreten, dass bei Durchführung des Prüfverfahrens ausschließlich die im Rahmen der Abrechnung angegebenen Diagnosen zu prüfen sind und eine weitergehende Prüfung der Behandlungsdokumentation nicht erforderlich ist.

Dieser wenig überzeugenden Auffassung einiger Prüfgremien ist nun das Sozialgericht Berlin im Urteil vom 09.01.2019 (– S 87 KA 77/18 –) entgegengetreten und hat in der Nichtberücksichtigung der Behandlungsdokumentation einen Beurteilungsfehler der Prüfgremien erkannt und den entsprechenden Regressbescheid aufgehoben. Weiter lesen

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Ergebnisse des Runden Tisches in Rheinland-Pfalz zur Klagewelle der Krankenkassen

Nach der kritischen Diskussion der Krankenkassen und Krankenhäuser im Bundesministerium für Gesundheit und der dort verabschiedeten Empfehlung hat auch der von der Gesundheitsministerin in Rheinland-Pfalz einberufene Runde Tisch am 23.01.2019 eine Gemeinsame Erklärung verabschiedet, der sich aber nicht alle beteiligten Krankenkassen angeschlossen haben.

Auch in dieser Erklärung wird zunächst betont, dass sie nur empfehlenden Charakter hat und vom gemeinsamen Streben nach einer rechtskonformen Abrechnung von Krankenhausleistungen getragen wird. Weiter lesen

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Bundesverfassungsgericht bestätigt BSG-Rechtsprechung zur Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit

Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Erfindung des gesonderten Prüfverfahrens auf sachlich-rechnerische Richtigkeit der Krankenhausabrechnung hat viel berechtigte Kritik erfahren. Sie war mit Blick auf die Bindung des BSG an die gesetzlichen Vorgaben des Prüfverfahrens nach § 275 Abs.1 SGB V auch unter Hinweis auf einen Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG in mehreren Verfassungsbeschwerden angegriffen worden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nun mit Beschluss vom 26.11.2018 (– 1 BvR 318/17 –) die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen und damit die Rechtsprechung des BSG bestätigt. Weiter lesen