Rubrik: Patientenrechte

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Ärztliche Aufklärung und Einwilligung ohne Bedenkzeit?!

Immer wieder wird bzgl. der ärztlichen Aufklärung auf die notwendige Bedenkzeit des Patienten zur Wirksamkeit der erteilten Einwilligung hingewiesen. Die Hinweise auf die „zwingende“ sog. 24-Stunden-Regel vor Durchführung der Operation halten sich hartnäckig.

Umso erfreulicher ist, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 20.12.2022 (- III ZR VI ZR 375/21 -) die Grundsätze der zeitlichen Gestaltung der Aufklärung noch einmal deutlich gemacht hat. Weiter lesen

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Ärztliche Behandlung minderjähriger Patienten

Die Behandlung minderjähriger Patienten stellt nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich für viele Ärzte in vielerlei Hinsicht immer noch ein rechtliches Problem dar. In einem Urteil vom 12.05.2022 (- III ZR 78/21 -), das sich in erster Linie mit der Vergütungspflicht aus § 615 S. 1 BGB im Kontext von Terminabsagen aufgrund potentieller Corona-Infektionen beschäftigt, hat der BGH Klarstellungen zu grundlegenden Fragen der vertragsrechtlichen Konstruktion bei der Behandlung Minderjähriger getroffen.

Minderjährige können Behandlungsverträge grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen, weil die Vergütungspflicht einen rechtlichen Nachteil darstellt (§ 107 BGB). Konstruktiv möglich ist deshalb entweder die Vertretung Minderjähriger durch ihre gesetzlichen Vertreter, insbesondere ihre Eltern (§ 1629 BGB) oder aber der Abschluss eines Vertrages zwischen den Eltern und dem Behandelnden zugunsten der minderjährigen Kinder gemäß § 328 BGB. Weiter lesen

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Kostenfreies Einsichtrechts in Patientendokumentation?

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (EU-Verordnung 2016/679 – DS-GVO) wird diskutiert, ob Ärzte aufgrund der Art. 15 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 und Art. 23 Abs. 1 DS-GVO einen Anspruch auf kostenfreie Überlassung einer Kopie der Patientendokumentation haben und insoweit der Anspruch auf Kostenerstattung des Arztes nach § 630g Abs. 2 Satz 2 BGB entfällt.

In der Praxis haben viele Ärzte auf entsprechende Aufforderungen die Patientendokumentation nur gegen Kostenerstattung angeboten, während die Patienten sich auf den Anspruch aus der Datenschutz-Grundverordnung berufen haben, auch wenn die Einsicht in die Patientenunterlagen mit Datenschutzbelangen nichts zu tun hat, sondern allein zur Überprüfung der Behandlung auf etwaige Behandlungsfehler erfolgt.

In einer aktuellen Entscheidung vom 29.03.2022 (– VI ZR 1352/20 –) hat der BGH nunmehr diese Streitfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Beantwortung vorgelegt. Weiter lesen

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Saarland verabschiedet neues Krankenhausgesetz

Kurz vor der Landtagswahl im Saarland wurde mit Gesetz vom 16.03.2022 eine Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes verabschiedet. Das jetzige Krankenhausgesetz hat erfreulicherweise die ursprünglichen Pläne der damaligen Landesregierung nicht umgesetzt, die noch die Einführung einer umfassenden und strafbewehrten Meldepflicht für Pflichtverletzungen von Krankenhauspersonal vorsah. Auf diese umfassende Denunziationspflicht hat der saarländische Gesetzgeber verzichtet. Weiter lesen

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Anspruch auf Erstattung von Kosten für Liposuktion in der PKV

Gerade bei einer Liposuktion ist die Frage der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung oft problematisch. Dabei wird von Seiten der privaten Krankenversicherung oft eingewendet, dass noch andere Behandlungsmaßnahmen zur Verfügung stehen und die Durchführung einer operativen Maßnahmen daher nicht indiziert sei.

Das OLG Braunschweig hat zur Kostenerstattung der Liposuktion in einer Entscheidung vom 16.09.2020 (– 11 U 122/18 –) allerdings klargestellt, dass von der medizinischen Notwendigkeit bei einer Liposuktion auszugehen ist, wenn sie eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode darstellt, die geeignet ist, eine Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken. Ein Stufenverhältnis dahingehend, dass eine Liposuktion erst dann zur Anwendung kommen kann, wenn sich eine andere Behandlungsmethode als nicht erfolgversprechend erwiesen hat, besteht dagegen nach Ansicht der Richter nicht. Weiter lesen

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Selbstbestimmung von Minderjährigen in der ärztlichen Behandlung

Die Aufklärung und Einwilligung von Minderjährigen in ärztliche Behandlung stellt Ärzte oft vor erhebliche Probleme, insbesondere wenn es sich um ältere Minderjährige handelt, die sich einem folgenreichen Eingriff unterziehen müssen.

Rechtlich anerkennt ist nämlich, dass die Befugnis zur Einwilligung in die ärztliche Behandlung nicht von der Geschäftsfähigkeit nach den §§ 104 ff. BGB abhängt, sondern von der individuell zu beurteilenden Einwilligungsfähigkeit. Der BGH hatte hierzu bereits in der Entscheidung vom 10.10.2006 (- VI ZR 74/05 -) klargestellt, dass einem minderjährigen Patienten bei einem nur relativ indizierten Eingriff mit der Möglichkeit erheblicher Folgen für die künftige Lebensgestaltung zumindest ein Veto-Recht gegen die Fremdbestimmung durch die gesetzlichen Vertreter zusteht, wenn sie über eine ausreichende Urteilfähigkeit verfügen.

Das LG München hat in einer Entscheidung vom 22.09.2020 (– 1 O 4890/17 -) allerdings darauf hingewiesen, dass die Reduzierung der Entscheidungskompetenz auf ein Veto-Recht nicht uneingeschränkt gilt. Weiter lesen