Rubrik: Ermächtigung

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Kein sonstiger Schaden bei Verstoß gegen Treu und Glauben?

Die Situation ist insbesondere für ermächtigte Krankenhausärzte nach § 116 SGB V immer wieder prekär. In der Vergangenheit haben die Krankenkasse reihenweise Verordnungen der ermächtigten Ärzte geprüft und teilweise mehrere hunderttausende Euro regressiert, wenn die Verordnungen nicht vom ermächtigten Arzt persönlich unterzeichnet oder während stationärer Behandlungen verordnet worden sind. Die gegen die Feststellung entsprechender Schäden eingelegten Rechtsmittel bleiben regelmäßig ohne Erfolg. In einer bemerkenswerten Entscheidung des Sozialgerichts Mainz vom 07.12.2022 (- S 3 KA 14/19 -) hat das Gericht aber einen solchen Regressbescheid wegen Verstoßes gegen die Gebote von Treu und Glauben aufgehoben. Weiter lesen

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Keine Verpflichtung der ermächtigten Krankenhausärzte zur Teilnahme am notärztlichen Bereitschaftdienst

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in der Entscheidung vom 12.12.2018 (- B 6 KA 50/17 R -) klargestellt, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht am notärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen teilnehmen müssen.

Eine entgegenstehende Verpflichtung in der Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hielt das BSG für rechtswidrig. Weiter lesen

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Patientenschutz und Konkurrentenklagen – Behandlerwechsel ist zumutbar!

Mit zunehmenden Wettbewerbsdruck steigt auch die Zahl von Konkurrentenklagen im vertragsärztlichen System. Im Bereich der Ermächtigung nach § 116 SGB V oder anderer befristeter Statusakte wird bei Beanspruchung einer Verlängerung des Statusaktes von Seiten der Antragsteller gegenüber den Zulassungsgremien oft auch mit den Interessen der behandelten Patienten argumentiert, denen bei Auslaufen der Genehmigung ein unzumutbarer Patientenwechsel drohe. Weiter lesen

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Keine Heranziehung von ermächtigten Krankenhausärzten zum ärztlichen Bereitschaftsdienst

Das Hessisches Landessozialgericht hat einer Entscheidung vom 14.12.2016 (– L 4 KA 18/15 –) die Auffassung vertreten, dass ermächtigte Krankenhausärzte nicht zum ärztlichen Bereitschaftsdienst herangezogen werden dürften.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Bundessozialgericht anhängig (- B 6 KA 7/17 B -). Weiter lesen