Rubrik: Pflegerecht

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Sachverständigenauswahl bei Pflegefehlern und Vorbehaltsaufgaben nach dem Pflegeberufegesetz

Die Haftungsklagen wegen vermeintlicher Pflegefehlern in Krankenhäuser oder Einrichtungen der Altenpflege nehmen zu. Mögliche Pflegefehler bei Sturzfällen und Dekubitus-Prophylaxe beschäftigen  die Gerichte mit steigender Tendenz seit Jahren.

In einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren werden von den zuständigen Gerichten aber für die Frage, ob im Pflegeprozesse die geltenden wissenschaftlichen Standards der Pflege verletzt worden sind, ärztliche Sachverständige mit der Erstellung eines pflegerischen Gutachtens beauftragt. Die entsprechenden Gutachten arbeiten dabei oft die medizinischen Grundlagen der eingetretenen Schäden und den Zustand des Pflegebedürftigen ausführlich und medizinisch korrekt auf, beurteilen die haftungsrelevanten Pflegestandards aber oft unzutreffend oder gar nicht. Weiter lesen

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Saarland verabschiedet neues Krankenhausgesetz

Kurz vor der Landtagswahl im Saarland wurde mit Gesetz vom 16.03.2022 eine Änderung des Saarländischen Krankenhausgesetzes verabschiedet. Das jetzige Krankenhausgesetz hat erfreulicherweise die ursprünglichen Pläne der damaligen Landesregierung nicht umgesetzt, die noch die Einführung einer umfassenden und strafbewehrten Meldepflicht für Pflichtverletzungen von Krankenhauspersonal vorsah. Auf diese umfassende Denunziationspflicht hat der saarländische Gesetzgeber verzichtet. Weiter lesen

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Ruhen der Berufserlaubnis bei Verdacht der fahrlässigen Tötung?

Für Krankenhäuser realisiert sich ein Alptraum-Szenario, wenn wie im Fall des Krankenpflegers Niels Högel, der Verdacht aufkommt, dass eine Pflegekraft gezielt Patienten schädigt. Gerade im Rahmen der juristischen Aufarbeitung des Falles Högel ist denn auch gefragt worden, warum die Verantwortlichen nicht schneller auf Verdachtsmomente reagiert haben. Das ein schnelles präventives Handeln in entsprechenden Verdachtsfällen aber nicht so einfach ist, zeigt ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30.04.2021 (- 2 B 86/21 -).

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Schwierige Verhandlungen um Pflegebudget 2020

Eine Vielzahl von Krankenhäuser haben sich mit den Krankenkassen noch nicht über das Pflegebudget für das Jahr 2020 verständigt. Zahlreiche Schiedsstellenverfahren sind daher noch anhängig.

Die Position der Krankenhäuser hat sich durch die rückwirkenden Änderungen des § 6a KHEntgG durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) vom 20.07.2021 nicht verbessert. Denn die Neuerungen betreffen nicht nur das Vereinbarungsjahr 2021, sondern auch das Vereinbarungsjahr 2020, soweit das Pflegebudget zum 20.07.2021 noch nicht vereinbart gewesen ist. Dadurch ergeben sich auch für die anhängigen Schiedsstellenverfahren zahlreiche Probleme. Weiter lesen