Rubrik: Zulassungsrecht

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Fällt das Erfordernis der unbeschränkten Bürgschaft für das Krankenhaus-MVZ?

Nach wie vor bereitet es kommunal geführten Krankenhäusern bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oft Probleme, dass die zuständigen Zulassungsausschüsse auf der Abgabe einer unbeschränkten Bürgschaft nach § 95 Abs. 2 Satz 6 SGB V bestehen.

Eine Vielzahl von MVZ-Trägergesellschaften in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft ist es aufgrund der kommunalrechtlichen Vorgaben nämlich schlicht nicht möglich, solche eine unbeschränkte Bürgschaftserklärung abzugeben. Diese Problematik führt leider auch in der Praxis zu unterschiedlichen Spruchpraxen der Zulassungsausschüsse. Weiter lesen