Rubrik: Datenschutz

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Kostenfreies Einsichtrechts in Patientendokumentation?

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (EU-Verordnung 2016/679 – DS-GVO) wird diskutiert, ob Ärzte aufgrund der Art. 15 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 und Art. 23 Abs. 1 DS-GVO einen Anspruch auf kostenfreie Überlassung einer Kopie der Patientendokumentation haben und insoweit der Anspruch auf Kostenerstattung des Arztes nach § 630g Abs. 2 Satz 2 BGB entfällt.

In der Praxis haben viele Ärzte auf entsprechende Aufforderungen die Patientendokumentation nur gegen Kostenerstattung angeboten, während die Patienten sich auf den Anspruch aus der Datenschutz-Grundverordnung berufen haben, auch wenn die Einsicht in die Patientenunterlagen mit Datenschutzbelangen nichts zu tun hat, sondern allein zur Überprüfung der Behandlung auf etwaige Behandlungsfehler erfolgt.

In einer aktuellen Entscheidung vom 29.03.2022 (– VI ZR 1352/20 –) hat der BGH nunmehr diese Streitfrage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Beantwortung vorgelegt. Weiter lesen

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BSG zum Einsichtsrecht der Krankenkassen in Behandlungsunterlagen

In Vergütungsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Krankenhäusern haben sich die Krankenkassen immer wieder beschwert, dass Ihnen mit Bklick auf den notwendigen Schutz der Sozialdaten ihrer Versicherten von den Sozialgerichten die Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen untersagt worden ist. In der Praxis haben die Gerichte das Problem des Einsichtsrechts meist so gelöst, dass die Behandlungsunterlagen den Krankenkassen nur in verschlossenen Umschlägen zur Weiterleitung an den medizinischen Dienst überlassen worden sind

Nach Ansicht des BSG steht den Krankenkassen aber ein eigenes Einsichtsrecht in die vom Gericht beigezogenen Behandlungsunterlagen zu (vgl. BSG, Urteil vom 19.12.2017 – B 1 KR 19/17 R –). Weiter lesen

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Bewerten oder Werben? – Jameda muss Geschäftsmodell ändern

Die Internetplattform Jameda zur Bewertung von Ärzten beschäftigt nach wie vor den Bundesgerichtshof.

Nach dem der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.09.2014 (- VI ZR 358/13 -) grundsätzlich klargestellt hatte, dass sich Ärzte die Bewertung auf Jameda im Grundsatz gefallen lassen müssen und keinen Löschungsanspruch ihres Profils haben, hat das Gericht in der aktuellen Entscheidung vom 20.02.2018 (- VI ZR 30/17 -) klargestellt, dass Ärzten durchaus ein Löschungsanspruch ihres Profils auf Jameda zukommen kann, wenn ihr Profil zur Werbung von Jameda für konkurrierende Arztpraxen benutzt wird und dies nur gegen Zahlung von Gebühren an Jameda verhindert werden kann. Weiter lesen

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Ärzte haben keinen Löschungsanspruch gegen Arztbewertungsportal

Während einige Ärzte Artbewertungsportale im Internet strategisch zu Werbezwecken nutzen, wollen andere Ärzte mit den teilweise zweifelhaften Bewertungen im Internet nichts zu tun haben.

In einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 05.01.2017 (– I-15 U 121/16 -) wird dazu allerdings erneut klargestellt, dass einem Arzt in der Regel kein Löschungsanspruch seiner Daten gegen den Betreiber eines Arztbewertungsportals zusteht. Weiter lesen

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Auskunftsanspruch des Patienten auf Adresse eines Mitpatienten

In Krankenhäusern kommt es immer wieder vor, dass Patienten durch das Verhalten von Mitpatienten geschädigt werden. Will der Patient Ersatzansprüche gegen den Schädiger gelten machen, ist er oft auf die Mitteilung der Anschrift des Mitpatienten durch das Krankenhaus angewiesen.

Für die Krankenhäuser besteht dann aber aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht Weiter lesen