Rubrik: Reproduktionsmedizin

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Keine unzulässige Abgabe von Medikamenten-Pen durch den Arzt

Immer mehr Ärzte fragen sich, unter welchen Voraussetzungen sie noch unentgeltlich Produkte an Patienten abgeben dürfen. Nicht nur unter Berücksichtigung von korruptionsrechtlichen Vorschriften sondern auch unter dem Aspekt des Wettbewerbsrechts häufen sich rechtliche Auseinandersetzungen um die unentgeltliche Abgabe von Medizinprodukten und Arzneimitteln, von denen Ärzte zumindest mittelbar betroffen sind.

In einer begrüßenswerten Entscheidung hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg (Urteil vom 18.05.2017 – 3 U 180/16 –) nun entschieden, dass die unentgeltliche Abgabe von wiederverwendbaren Medikamenten-Pens an Ärzte zur Weitergabe an Patientinnen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen kein Verstoß gegen § 7 Abs. 1 HWG ist. Weiter lesen

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Ethikrat zur Embryonenspende

Das Recht der Reproduktionsmedizin in Deutschland ist für Patienten und Ärzte häufig undurchsichtig und schwer nachvollziehbar.

Ein Fortpflanzungsmedizingesetz gibt es bislang nicht, sodass die Regelungen in verschiedenen Gesetzestexten verstreut sind. So finden sich beispielsweise Regelungen im SGB V, im Embryonenschutzgesetz sowie den Berufsordnungen für Ärzte.

Erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt die Reproduktionsmedizin aufgrund der öffentlichen Diskussion um die Zulässigkeit der Embryonenspende. Aber auch in der Vergangenheit waren bereits Leihmutterschaft, Samen- und Eizellenspende häufig Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen.  Weiter lesen