Vereinzelt wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff. SGB V für die sog. eingeschränkte Einzelfallprüfung von den Prüfgremien die Ansicht vertreten, dass bei Durchführung des Prüfverfahrens ausschließlich die im Rahmen der Abrechnung angegebenen Diagnosen zu prüfen sind und eine weitergehende Prüfung der Behandlungsdokumentation nicht erforderlich ist.
Dieser wenig überzeugenden Auffassung einiger Prüfgremien ist nun das Sozialgericht Berlin im Urteil vom 09.01.2019 (– S 87 KA 77/18 –) entgegengetreten und hat in der Nichtberücksichtigung der Behandlungsdokumentation einen Beurteilungsfehler der Prüfgremien erkannt und den entsprechenden Regressbescheid aufgehoben. Weiter lesen
Das Sozialgericht Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung vom 15.08.2018 (- S 2 KA 27/17 -) den Regress wegen der unwirtschaftlichen Verordnung von Heilmitteln teilweise aufgehoben und dabei auf eine Schadensminderungspflicht der Krankenkasse abgestellt, welche das Prüfverfahren beantragt hatte. Weiter lesen
Die Wirkungen der Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V für den Leistungsanspruch des Versicherten bereiten in der Praxis nach wie vor Probleme.
Obwohl das Bundessozialgericht in seiner grundlegenden Entscheidung 11.07.2017 (– B 1 KR 26/16 R –) die Grundsätze des Naturalleistungs- und Kostenerstattungsanspruches aufgrund der Genehmigungsfiktion von § 13 Abs. 3a SGB V klar umrissen hat, versuchen Krankenkassen immer wieder die Wirkungen der Genehmigungsfiktion zu umgehen, wie auch eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 15.02.2018 (– L 5 KR 218/17 – nicht rechtskräftig – Revision anhängig unter dem Az. B 1 KR 9/18 R). Weiter lesen
Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach §§ 106 ff. SGB V prüfen die Prüfungsstellen regelmäßig auch Ansprüche der Krankenkassen auf Schadensersatz gegen den Vertragsarzt durch unzulässige Verordnungen nach § 48 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä).
Das Bundessozialgericht hat in seiner Rechtsprechung den Prüfungsstellen eine entsprechende Kompetenz der Prüfungsstellen unter Verweis auf die Regelung in § 48 Abs. 1 BMV-Ä zur Feststellung eines sonstigen Schadens anerkannt (vgl. BSG, Urteil vom 29.06.2011 – B 6 KA 16/10 R – und vom 20.03.2013 – B 6 KA 17/12 R –).
Nach einer Entscheidung des SG Düsseldorf vom 22.11.2017 (- S 2 KA 1177/16 -) fehlt der Prüfungsstelle aber für die Festsetzung eines Regress gegen einen Vertragsarzt wegen der fehlerhaften Angabe des Kostenträgers auf Verordnungen nach § 48 Abs. 3 BMV-Ä die sachliche Zuständigkeit. Das Gericht hat daher einen entsprechenden Bescheid der Prüfungsstelle gegen den Vertragsarzt aufgehoben. Weiter lesen
Beim Tod eines Praxisinhabers tauchen für die Erben viele schwierige Rechtsfragen auf. Es geht nicht nur um die Fortführung der Praxis oder ihren möglichen Verkauf an einen Nachfolger, sondern auch um die Haftung für die Verbindlichkeiten der Praxis.
Das Sächsische Landessozialgericht hat in einem Urteil vom 30.05.2017 (– L 1 KR 244/16 –) klargestellt, dass die Unwirtschaftlichkeit einer ambulanten Behandlung nicht eine stationäre Behandlungsbedürftigkeit des Patienten nach § 39 Abs. 1 SGB V begründen kann.
Aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot gem. § 12 Abs. 1 SGB V kann danach kein Anspruch auf Vergütung der stationären Behandlung begründet werden, auch wenn im Einzelfall die stationäre Krankenhausbehandlung für die Krankenkasse „kostengünstiger“ bzw. „wirtschaftlicher“ als eine ambulante Behandlung wäre. Weiter lesen
Das BSG setzt seine Rechtsprechung zur Verpflichtung der Krankenhäuser zur Planung einer wirtschaftlichen Krankenhausbehandlung fort.
In der Entscheidung vom 28.03.2017 (- B 1 KR 29/16 R -) kommt das BSG zu dem Ergebnis, dass ein Krankenhaus rechtlich zur Beurlaubung eines Patienten verpflichtet ist, wenn sich dieser über die weiter geplante stationäre Behandlung eine ärztliche Zweitmeinung einholen will. Soweit landesvertragliche Verpflichtungen nach § 112 SGB V eine solche Beurlaubung nicht zulassen, sind sie wegen des Verstoßes gegen das höherrangige Bundesrecht nichtig. Weiter lesen
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