Rubrik: Zulassungsbeschränkung

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Keine Anstellungsgenehmigung eines Arztes im Wege der Praxisnachfolge ohne Fortführung der Praxis

Die Möglichkeiten der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes durch einen angestellten Arzt sind voraussetzungsvoll und in der Praxis mit Tücken verbunden, wie eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Marburg vom 11.01.2017 (- S 12 KA 584/16 -) zeigt.

In dem Urteil war die Anstellungsgenehmigung im Wege einer Praxisnachfolge nach § 103 Abs. 4b Satz 2 SGB V streitgegenständlich, nach dem ein Vertragsarzt nach Wegzug seiner Praxis in einen anderen Planungsbereich auf seine Zulassung verzichtet hatte und diese ausgeschrieben worden war. Allerdings war der Vertragsarzt lediglich in einen angrenzenden Planungsbereich in 1,3 km Entfernung von seiner bisherigen Praxis gezogen und hatte angekündigt, seine Patienten auch weiter zu versorgen. Weiter lesen

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Keine Nachbesetzung mehr bei Überversorgung? Gesetzesänderung kann zu Problemen beim Verkauf von Arztpraxen führen

Am 21.10.2014 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) veröffentlicht.

Der Entwurf sieht eine Neufassung des § 103 Abs. 3a SGB V vor. Die bisherige Regelung enthielt für die Zulassungsausschüsse Weiter lesen