In jüngster Zeit häufen sich die Streitigkeiten zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung der Tätigkeit von Honorarärzten in Praxen und Kliniken. Gerade die hochtechnisierten Fachgebiete wie Strahlentherapie und Radiologie geraten vermehrt in den Fokus der Behörden. Weiter lesen
Bei der Zusammenarbeit von Vertragsärzten in Form einer Praxisgemeinschaft ist nach wie vor festzustellen, dass es immer wieder zu Kooperationsformen kommt, die mit einer Praxisgemeinschaft nichts zu tun haben. Weiter lesen
Das BSG hat in einer aktuellen Entscheidung die Pflicht der Krankenhäuser zur Prüfung von Möglichkeiten zu wirtschaftlichen Alternativverhalten betont, wobei die neue Entscheidung eine Vielzahl von Problemen aufwirft (vgl. BSG, Urteil vom 28.03.2017 – B 1 KR 29/16 –). Von der Entscheidung ist bisher nur der Terminsbericht bekannt. Weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hatte in einer aktuellen Entscheidung vom 08.02.2017 (- XII ZB 604/15 -) die Möglichkeit noch einmal umfassend zur Bindungswirkung einer Patientenverfügung bei der gerichtlichen Genehmigung nach § 1904a BGB und der rechtlichen Bewertung antizipierter Erklärungen des Patienten zur Einstellung der künstlichen Ernährung Stellung zu nehmen. Weiter lesen
Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass ein gerichtlicher Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit auch dann abgelehnt werden kann, wenn er für einen nicht unmittelbar oder mittelbar am Rechtsstreit beteiligten Dritten ein entgeltliches Privatgutachten zu einer gleichartigen Fragestellung erstattet hat (BGH, Beschluss vom 10.01.2017 – VI ZB 31/16 –). Weiter lesen
In der mündlichen Verhandlung vom 15.03.2017 hatte der 6. Senat des BSG zahlreiche Rechtsfragen zur Auslegung der Anlage 9.1. BMV-Ä zu klären. Dabei waren von den acht terminierten Verfahren allein sechs Verfahren aus dem Saarland. Vier Verfahren wurden von unserer Kanzlei betreut. Weiter lesen
Die Möglichkeiten der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes durch einen angestellten Arzt sind voraussetzungsvoll und in der Praxis mit Tücken verbunden, wie eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Marburg vom 11.01.2017 (- S 12 KA 584/16 -) zeigt.
In dem Urteil war die Anstellungsgenehmigung im Wege einer Praxisnachfolge nach § 103 Abs. 4b Satz 2 SGB V streitgegenständlich, nach dem ein Vertragsarzt nach Wegzug seiner Praxis in einen anderen Planungsbereich auf seine Zulassung verzichtet hatte und diese ausgeschrieben worden war. Allerdings war der Vertragsarzt lediglich in einen angrenzenden Planungsbereich in 1,3 km Entfernung von seiner bisherigen Praxis gezogen und hatte angekündigt, seine Patienten auch weiter zu versorgen. Weiter lesen
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