Zulässigkeit von Teil-Berufsausübungsgemeinschaften – kaum Chancen für Radiologen und Orthopäden
Nach dem der BGH mit der Entscheidung vom 15.05.2014 (- I ZR 137/12 -) festgestellt hatte, dass das generelle berufsrechtliche Verbot einer Teil-Berufsausübungsgemeinschaft zwischen zuweisenden Ärzten und den Erbringern von medizinisch-technischen Leistungen mit den Grundrechten der Ärzten aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren ist, hatten insbesondere Radiologen und Orthopäden Weiter lesen