Rubrik: Beweisrecht

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Zur notwendigen Substantiierung eines Behandlungsfehlers

Nach der Rechtsprechung des BGH ist zru Aufklärung der medizinischen Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, dem Patienten die Möglichkeit eröffnet ein selbständiges Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO durchzuführen. Bedauerlicherweise ist in der Praxis aber immer wieder festzustellen, dass dieses Verfahren von Patientenseite zur Ausforschung des medizinischen Sachverhaltes genutzt wird, um überhaupt eine Grundlage für einen Haftungsanspruch begründen zu können.

In einem aktuellen Beschloss hat das Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, aber zutreffend darauf hingewiesen, dass auch im selbständigen Beweisverfahren in Arzthaftungssachen, keine Fragen zulässig sind, die einem unzulässigen Ausforschungsbeweis gleichkommen (vgl. Beschluss vom 12.06.2019 – 5 W 6/19 –). Weiter lesen