Kann das Krankenhaus doch externe Strahlentherapie abrechnen?
Die Entscheidung des BSG vom 26.04.2022 (- B 1 KR 15/21 R -) warf die Frage auf, in welchen Fällen ein Krankenhaus eine während einer stationären Behandlung extern erbrachte Strahlentherapie noch als eigene Leistung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEntgG abrechnen darf.
Das LSG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 23.06.2022 (- L 1 KR 60/21 -) einen solchen Vergütungsanspruch des Krankenhauses für eine externe Bestrahlungsbehandlung eines Patienten bejaht, die bereits vor Aufnahme ins Krankenhaus ambulant begonnen worden ist. Das Krankenhaus verfügte dabei über keinen expliziten Versorgungsauftrag für Strahlentherapie. Weiter lesen