Wie beantwortet man 1000 Prüfanzeigen einer Krankenkasse? Diese Fragen müssen sich Medizincontroller in Krankenhäusern teilweise im Rahmen der Abrechnungsprüfung einer bundesweiten Krankenkasse stellen, wobei die Erfüllung der Anforderungen zur Übersendung der Behandlungsunterlagen in diesen Massen innerhalb der 8-Wochen-Frist des § 7 Abs. 2 Satz 4 PrüfvV zur Herkulesaufgabe wird. Weiter lesen
Schon mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Reichweite des § 17 Abs. 3 KHEntgG vom 16.10.2014 (- III ZR 85/14 -) wurde das Ende der Honorararzttätigkeit im Krankenhaus behauptet. Für die Beschäftigung von niedergelassenen Vertragsärzten im Krankenhaus entstanden durch die Schaffung des § 299a StGB neue Probleme.
Diese änderten allerdings nichts daran, dass gerade für die Überbrückung von personellen Engpässen viele Krankenhäuser auf die vorübergebende Tätigkeit von ärztlichen Entlastungskräften angewiesen sind, die oft nur freiberuflich tätig sein wollen.
Die Vereinbarung einer Vertretung des Wahlarztes bei einer vorhersehbaren Verhinderung des Wahlarztes ist voraussetzungsvoll und bereitet der Praxis in vielen Krankenhäusern Probleme. Dabei zeigen jüngste Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen, dass diese verstärkt die Wirksamkeit solch individueller Zusatzvereinbarungen zur Wahlleistungsvereinbarung kritisch hinterfragen. Weiter lesen
Das Sächsische Landessozialgericht hat in einem Urteil vom 30.05.2017 (– L 1 KR 244/16 –) klargestellt, dass die Unwirtschaftlichkeit einer ambulanten Behandlung nicht eine stationäre Behandlungsbedürftigkeit des Patienten nach § 39 Abs. 1 SGB V begründen kann.
Aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot gem. § 12 Abs. 1 SGB V kann danach kein Anspruch auf Vergütung der stationären Behandlung begründet werden, auch wenn im Einzelfall die stationäre Krankenhausbehandlung für die Krankenkasse „kostengünstiger“ bzw. „wirtschaftlicher“ als eine ambulante Behandlung wäre. Weiter lesen
In der aktuellen Rechtsprechung finden sich immer wieder Beispiele, die deutlich machen, dass die Vereinbarung des eigenen Liquidationsrechts des Krankenhausträgers für wahlärztliche Leistungen auf der Grundlage der aktuellen Musterverträge den Gerichten erhebliche Probleme bereitet. Diese Probleme zeigt exemplarisch eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe vom 28.02.2017 (- 5 C 193/14 -). Weiter lesen
Das BSG setzt seine Rechtsprechung zur Verpflichtung der Krankenhäuser zur Planung einer wirtschaftlichen Krankenhausbehandlung fort.
In der Entscheidung vom 28.03.2017 (- B 1 KR 29/16 R -) kommt das BSG zu dem Ergebnis, dass ein Krankenhaus rechtlich zur Beurlaubung eines Patienten verpflichtet ist, wenn sich dieser über die weiter geplante stationäre Behandlung eine ärztliche Zweitmeinung einholen will. Soweit landesvertragliche Verpflichtungen nach § 112 SGB V eine solche Beurlaubung nicht zulassen, sind sie wegen des Verstoßes gegen das höherrangige Bundesrecht nichtig. Weiter lesen
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