Rubrik: Krankenhausrecht

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Keine stationäre Behandlungsbedürftigkeit bei „unwirtschaftlicher“ ambulanter Behandlung

Das Sächsische Landessozialgericht hat in einem Urteil vom 30.05.2017 (– L 1 KR 244/16 –) klargestellt, dass die Unwirtschaftlichkeit einer ambulanten Behandlung nicht eine stationäre Behandlungsbedürftigkeit des Patienten nach § 39 Abs. 1 SGB V begründen kann.

Aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot gem. § 12 Abs. 1 SGB V kann danach kein Anspruch auf Vergütung der stationären Behandlung begründet werden, auch wenn im Einzelfall die stationäre Krankenhausbehandlung für die Krankenkasse „kostengünstiger“ bzw. „wirtschaftlicher“ als eine ambulante Behandlung wäre. Weiter lesen

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Vereinbarung des Liquidationsrechts des Krankenhausträgers

In der aktuellen Rechtsprechung finden sich immer wieder Beispiele, die deutlich machen, dass die Vereinbarung des eigenen Liquidationsrechts des Krankenhausträgers für wahlärztliche Leistungen auf der Grundlage der aktuellen Musterverträge den Gerichten erhebliche Probleme bereitet. Diese Probleme zeigt exemplarisch eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe vom 28.02.2017 (- 5 C 193/14 -). Weiter lesen

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Pflicht zur Beurlaubung bei Zweitmeinung

Das BSG setzt seine Rechtsprechung zur Verpflichtung der Krankenhäuser zur Planung einer wirtschaftlichen Krankenhausbehandlung fort.

In der Entscheidung vom 28.03.2017 (- B 1 KR 29/16 R -) kommt das BSG zu dem Ergebnis, dass ein Krankenhaus rechtlich zur Beurlaubung eines Patienten verpflichtet ist, wenn sich dieser über die weiter geplante stationäre Behandlung eine ärztliche Zweitmeinung einholen will. Soweit landesvertragliche Verpflichtungen nach § 112 SGB V eine solche Beurlaubung nicht zulassen, sind sie wegen des Verstoßes gegen das höherrangige Bundesrecht nichtig. Weiter lesen

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Notfallbehandlung von Obdachlosen im Krankenhaus

Aktuell mehreren sich gerichtliche Verfahren, in denen zwischen den zuständigen Sozialhilfeträgern und den Krankenhäusern über die Erstattung der Behandlungskosten für die Behandlung von Personen ohne festen Wohnsitz gestritten wird.

Gegen den Erstattungsanspruch nach § 25 SGB XII wird von Seiten der Sozialhilfeträger oft eingewandt, dass die betroffenen Personen keine Sozialleistungen bezögen und daher über finanzielle Mittel verfügen müssten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Oft wird auch argumentiert, dass aufgrund des unbekannten Aufenthaltes des Patienten und der damit einhergehenden Unaufklärbarkeit des Sachverhalts bzgl. wirtschaftlichen Verhältnisse des Patienten die Voraussetzungen eines Nothilfeanspruchs nach § 25 SGB XII nicht vorlägen. Weiter lesen

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Pflicht zur Beurlaubung von Patienten bei unsicheren weiteren Behandlungsverlauf?

Das BSG hat in einer aktuellen Entscheidung die Pflicht der Krankenhäuser zur Prüfung von Möglichkeiten zu wirtschaftlichen Alternativverhalten betont, wobei die neue Entscheidung eine Vielzahl von Problemen aufwirft (vgl. BSG, Urteil vom 28.03.2017 – B 1 KR 29/16 –). Von der Entscheidung ist bisher nur der Terminsbericht bekannt. Weiter lesen

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Keine Anzeige des Prüfverfahrens durch den MDK

Das Sozialgericht Karlsruhe hat in einer aktuellen Entscheidung vom 18.01.2017 (– S 16 AS 2487/16 –) klargestellt, dass aufgrund des Wortlauts des § 4 PrüfvV in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung, eine Prüfmitteilung durch den MDK zur Wahrung der Ausschlussfrist des § 275 Abs. 1c SGB V nicht ausreichend ist. Nach Auffassung des Gerichts ist die Anzeige der Prüfung durch die Krankenkasse nicht delegationsfähig. Weiter lesen