Rubrik: Krankenhausrecht

0

Mehr Steine als Brot – Jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Abrechnungsprüfung durch den MDK im Krankenhaus

Das BSG hat in einer Reihe von Entscheidungen die Bedingungen der Abrechnungsprüfung durch dem MDK im Krankenhaus nach § 275 Abs. 1c SGB V konkretisiert. An den Entscheidungen hat die Kanzlei Giring Lordt Wölk für saarländische Krankenhäuser teilweise mitgewirkt (vgl. BSG vom 18.07.2013 – B 3 KR 21/12 R -).

Dabei ist das Ergebnis der Rechtsprechung für die Krankenhäuser enttäuschend, insbesondere weil das BSG die eigentliche Zielsetzung des Gesetzgebers Weiter lesen