Bedauerlicherweise nehmen die Rechtstreitigkeiten um die Erstattung der Kosten der sog. intensitätsmodulierten Strahlentherapien (IMRT) mit der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. kein Ende.
Obwohl mittlerweile durchaus überzeugende Urteile vorliegen, welche die Abrechnung der Bestrahlungsbehandlungen nach der GOÄ-Ziffer 5855 A gem. § 6 Abs. 2 GOÄ bestätigen, verfolgt die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. ihre Politik zur nur anteiligen Erstattung der Behandlungskosten weiter, was gerade hinsichtlich des Bestreitens der Indikation der sog. IMRT-Bestrahlungen bei Prostatakarzinomen für die betroffenen Versicherten zu erheblichen Problemen führen kann. Weiter lesen
Einige Kostenträger beanstanden die Vertretervereinbarungen schon dann, wenn kein Grund für eine Verhinderung angegeben ist. Dabei wird unterstellt, dass die Vertretervereinbarung schon dann unwirksam wäre, weil die Verhinderung auch durch die Behandlung eines anderen Patienten begründet sein könnte, was aber angeblich nicht zulässig sein soll. Weiter lesen
Die Fälligkeit einer GOÄ-Rechnung wird von Seiten der Patienten oft erst nach langer Auseinandersetzung im gerichtlichen Verfahren bestritten, wobei dies teilweise sogar erst im Prozess durch die von der Krankenversicherung beauftragten Rechtsanwälte erfolgt, obwohl die Krankenversicherung die Rechnung vorher umfassend inhaltlich geprüft hat.
Dies führt zu teilweise skurrilen gerichtlichen Entscheidungen. Weiter lesen
Nach dem die Landeskrankenhilfe VVaG in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken die Berufung zurückgenommen hatte, bestand die Hoffnung, dass sich die Landeskrankenhilfe VVaG dem bestehenden Abrechnungskonsens anschließt.
Neuere Entscheidungen des Landgerichts Lübeck vom 15.11.2017 (- 4 O 92/16 -) und des Amtsgerichts Walsrode vom 28.11.2017 (- 7 C 377/17 -) haben allerdings wieder die Auffassung der Krankenversicherung bestätigt. Die Entscheidungen werden nun auch von der Landeskrankenhilfe VVaG in zahlreichen Parallelverfahren als Beleg für die fehlende Anerkennung der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5855 A vorgelegt. Weiter lesen
Wir berichteten bereits über die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom 06.02.2017 (- 16 O 282/14 -), in welcher das Gericht nach einer umfangreichen Beweisaufnahme die Abrechnung der IMRT-Behandlung nach der GOÄ-Ziffer 5855 A bestätigt und die Argumentation der Krankenversicherung zur Begrenzung der Abrechnung entsprechend der stereotaktischen Präzisionsbestrahlung (Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5855 A nur für die ersten 15 Fraktionen) verworfen hat. Weiter lesen
Das Amtsgericht Brandenburg hat in einer aktuellen Entscheidung vom 01.06.2017 ( – 31 C 48/16 -) den Erstattungsanspruch einer Versicherten gegen ihre Krankenversicherung für eine durchgeführte LASIK-Operation verneint, weil der Operateur als angestellter Arzt der Care Vision Germany GmbH tätig geworden war, die auch die Rechnung für die durchgeführte Operation stellte. Weiter lesen
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