Obwohl die Rechtslage völlig klar ist, kommt es immer wieder vor, dass Ärzte gerade für Leistungen im Bereich der Schönheitschirurgie oder der alternativen Medizin mit Pauschalen werben und die ärztlichen Behandlungen mit einem Pauschalpreis abrechnen (vgl. etwa KG Berlin, Urteil vom 04.10.2016 – 5 U 8/16 –). Weiter lesen
Die Vereinbarung einer Vertretung des Wahlarztes bei einer vorhersehbaren Verhinderung des Wahlarztes ist voraussetzungsvoll und bereitet der Praxis in vielen Krankenhäusern Probleme. Dabei zeigen jüngste Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen, dass diese verstärkt die Wirksamkeit solch individueller Zusatzvereinbarungen zur Wahlleistungsvereinbarung kritisch hinterfragen. Weiter lesen
Derzeit rügen Kostenträger für ihre Versicherten gegenüber privatabrechnenden Leistungserbringern, dass die Rechnung wegen angeblicher Verstöße gegen die formalen Vorgaben des § 12 GOÄ nicht fällig seien und verweigern daher die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages. Weiter lesen
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