Kein Schmerzensgeld für Lebenserhaltung
In einer auch in der Öffentlichkeit viel beachteten Entscheidung hat der BGH festgehalten, dass die Lebenserhaltung keinen zivilrechtlichen Schaden darstellt und daher auch keine Schadensersatzansprüche begründen kann (vgl. BGH, Urteil vom 02.04.2019 – VI ZR 13/18 -). Weiter lesen