Von Scharlatanen und Heilsbringern – Müssen Heilpraktiker verboten werden?
0Derzeit erregt eine Erklärung zum Heilpraktikerwesen die Gemüter in Deutschland. Das sog. „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker – Ein Statement der interdisziplinären Expertengruppe „Münsteraner Kreis“ zu einer Neuregelung des Heilpraktikerwesens“ vom 21.08.2017 geht mit dem aktuellen Heilpraktikerwesen hart ins Gericht.
Die Autoren der 12-seitigen Erklärung zeigen die aktuellen Missstände in der Ausbildung und Tätigkeit von Heilpraktikern und den daraus resultierenden Gefahren für die Patienten auf und stellen die defizitäre gesetzliche Regelung der Berufsausübung von Heilpraktikern dar. Allein die komprimierte Darstellung der aktuellen Defizite in der Heilpraktikerausbildung ist ein Verdienst der Erklärung, denn ist es tatsächlich schwer nachzuvollziehen, warum die politische Diskussion um mehr Sicherheit und Qualität im Gesundheitswesen zu immer strengeren Anforderungen an die Ausbildung von Gesundheitsberufen führt, diese Diskussion die Heilpraktikerausbildung aber bisher nur wenig tangiert. Dies ist umso unverständlicher, wenn berücksichtigt wird, dass die Heilpraktikererlaubnis eine umfassende Befugnis zur Heilbehandlung ermöglicht, die ansonsten nur noch Ärzte nach einem langjährigen Studium erhalten.
Die schwer nachvollziehbare Privilegierung von Heilpraktikern zu anderen Gesundheitsberufen macht die Notwendigkeit einer staatlich geregelten Ausbildung mit verbindlichen theoretischen Inhalten und praktischen Ausbildungsinhalten für Heilpraktiker überdeutlich.
Über diese überzeugenden Forderungen der Münsteraner Erklärung zum Heilpraktikerwesen würde sich wohl auch niemand aufregen. Auch die etwas zugespitzten und rechtlich problematischen Forderungen nach einer Abschaffung der Heilpraktikererlaubnis oder Bindung ihrer Tätigkeit an einen Arztvorbehalt erklären die Aufgeregtheit der aktuellen Diskussion und die teilweise harsche Kritik an den Inhalten der Erklärung nicht. Die Aufregung resultiert vielmehr aus einer schablonenhaften Gegenüberstellung der angeblich unwissenschaftlichen Komplementär- und Alternativmedizin zur wissenschaftsorientierten „Schulmedizin“, mit welcher die Autoren der Münsteraner Erklärung ihre kritischen Vorbehalten gegen die Komplementär- und Alternativmedizin und deren zunehmenden Anerkennung im solidarisch finanzierten Gesundheitswesen Ausdruck verleihen und für einen Primat der wissenschaftsorientierten „Schulmedizin“ plädieren.
Die berechtigte Kritik an den aktuellen Defiziten des Heilpraktikerwesens mit einer breitangelegten Kritik an der Komplementär- und Alternativmedizin zu verbinden, führt zu einer fast reflexhaften und religionsgleichen Generaldebatte zwischen den Vertretern der Schulmedizin und der Alternativ- und Komplementärmedizin, die das berechtigte Anliegen der Münsteraner Erklärung zur Reform des Heilpraktikerwesens zu überlagern droht. Denn es kann lang und breit über den Sinn und Unsinn von schulmedizinischen Verfahren und alternativen Heilverfahren gestritten werden. Über die notwendige Reform des Berufsbildes des Heilpraktikers und dessen gesetzlicher Normierung sollte angesichts der bekannten und wachsenden Herausforderungen für das Gesundheitswesen dagegen nicht ernsthaft mehr diskutiert werden. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf liegt auf der Hand und führt zum Problem, dass die Akademisierung von Gesundheitsberufen außerhalb der ärztlichen Ausbildung in Deutschland noch immer in den Kinderschuhen steckt. Für das zukünftige Berufsbild des Heilpraktikers ist die Idee der Münsteraner Erklärung zu einer Ausbildung eines „Fachgebiets-Heilpraktiker“ diskussionsfähig, wobei angesichts des zunehmenden Ärztemangels über eine breitere Akademisierung und Spezialisierung auch von anderen Gesundheitsberufen diskutiert werden sollte.
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