Ärztliche Aufklärung und Sprachbarrieren
§ 630e BGB regelt die Aufklärungspflicht des Behandlers. In § 630e Abs. 2 Nr. 3 BGB wird bestimmt, dass die Aufklärung durch den Behandler für den Patienten verständlich sein muss.
Das OLG Koblenz hatte sich mit der Frage zu befassen, Weiter lesen