Das OLG Bamberg hat mit Urteil vom 29.06.2016 (Az.: 3 U 216/15) nochmal konkretisiert, dass bei der Abgabe der in § 2 Absatz 1 Satz 1 AMPreisV erfassten Arzneimittel durch den Pharmagroßhandel an Apotheken der Verkaufspreis die Summe aus der Addition von Herstellerpreis, den Festzuschlag von 0,70 € und Umsatzsteuer nicht unterschreiten darf.
Der Pharmagroßhandel darf einen Rabatt nur im Rahmen des festgelegten Höchstzuschlages von 3,15 % auf den Herstellerpreis (maximal 37,80 €) gewähren. Der in § 2 Absatz 1 Satz 1 AMPreisV normierte Festzuschlag von 0,70 € ist dagegen stets Weiter lesen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. April 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/ 22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 02. Juni 2016 (BAnz AT 17.06.2016 B6), dahingehend zu ändern, dass Arzneimittel zu bestimmen sind, deren Ersetzung durch wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgeschlossen ist (2. Tranche). Weiter lesen
Das Kammergericht Berlin hatte am 19.5.2016 über eine Berufung zu entscheiden, bei der es um die fehlerhafte Behandlung eines Patienten durch Rettungssanitäter ging. Dem Gericht stellte sich die Frage, ob die zur Arzthaftung entwickelten Beweislastregeln auch im Rahmen des Amtshaftungsanspruchs angewendet werden können. Weiter lesen
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