Beitragsarchiv: Mai 2017

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Unzulässiger Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Operation durch Oberarzt bei Vereinbarung von wahlärztlichen Leistungen

Der BGH hat seine haftungsrechtliche Rechtsprechung zur fehlenden Einwilligung bei wahlärztlichen Operationen durch einen anderen Operateur in der Entscheidung vom 19.07.2016 (- IV ZR 75/15 -) fortgesetzt. Weiter lesen

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Pflicht zur Beurlaubung von Patienten bei unsicheren weiteren Behandlungsverlauf?

Das BSG hat in einer aktuellen Entscheidung die Pflicht der Krankenhäuser zur Prüfung von Möglichkeiten zu wirtschaftlichen Alternativverhalten betont, wobei die neue Entscheidung eine Vielzahl von Problemen aufwirft (vgl. BSG, Urteil vom 28.03.2017 – B 1 KR 29/16 –). Von der Entscheidung ist bisher nur der Terminsbericht bekannt. Weiter lesen