Beiträge von Dr. Florian Wölk

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BSG bestätigt Beweisverwertungsverbot für Sozialgerichte

Für die Krankenhäuser war der Sitzungstag des 1. Senates des BSG vom 12.06.2025 ein erstaunlich guter Tag, denn das BSG hat in einer weiteren Entscheidung vom 12.06.2025 das Beweisverwertungsverbot zugunsten der Krankenhäuser n och einmal bestätigt und die Position der Krankenhäuser im Prüfverfahren gestärkt.

Auch die Entscheidung vom 12.06.2025 (- B 1 KR 8/24 R -) liegt derzeit nur als Terminsbericht vor. Weiter lesen

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Beschränkung des Prüfgegenstandes durch Letztentscheidung

Das BSG hat in einer weiteren Entscheidung vom 12.06.2025 (- B 1 KR 40/24 -) klargestellt, dass die Krankenkasse in einem Prüfverfahren mit ihrer abschließenden Entscheidung den Gegenstand der Prüfung abschließend bestimmt und mit anderen Einwendungen gegen die Abrechnung des Krankenhauses ausgeschlossen ist. insofern ist allein der Inhalt der Letztentscheidung der Krankenkasse maßgeblich.

Auch diese für die Krankenhäuser positive Entscheidung liegt derzeit nur als Terminsbericht vor. Weiter lesen

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BSG lehnt generellen Ausschluss der Vergütung bei Verletzung der G-BA-Richtlinien ab

Das BSG hat erfreulicherweise in Abweichung zu seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. etwa BSG, Urteil vom 19.04.2016 – B 1 KR 28/15 R –) für Behandlungsfälle ab dem 01.01.2016 klargestellt, dass bei einem Verstoß gegen Richtlinien des G-BA nach § 137 Abs. 1 SGB V es nicht grundsätzlich zu einem Verlust des gesamten Vergütungsanspruches des Krankenhauses kommt.

Die Entscheidungen des BSG vom 12.06.2025 (- B 1 KR 26/24 R – und – B 1 KR 30/23 R -) bestätigen damit die Auffassung der Krankenhäuser in zahlreichen Verfahren. Derzeit liegen die Entscheidungen nur als Terminsbericht vor.

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Weiter keine selbständige Abrechnung des Femtosekundenlasers

Die Rechtsprechung zur selbständigen Abrechnung des sog. Femtosekundenlasers in der Augenchirurgie nach den Vorschriften der GOÄ bleibt sehr restriktiv. Nach den für den Entscheidungen des BGH vom 14.10.2021 (– III ZR 353/20 und III ZR 350/20 -) waren Augenärzte teilweise dazu übergegangen für bestimmte Indikationen eine selbständige Indikation für den Einsatz des Femtosekundenlasers zu begründen und damit eine Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5855 nach § 6 Abs. 2 GOÄ zu begründen.

Für die Behandlung eines Astigmatismus mittels Femtosekundenlasers vorgenommene Korrektur einer Hornhautverkrümmung (Laser-Keratotomie)  hat der BGH aber erneut mit Urteil vom 24.04.2025 (– III ZR 435/23 –) klargestellt, dass es an einer selbständigen Leistung nach § 6 Abs. 2 GOÄ fehle und daher nur die GOÄ-Ziffer 1345 abrechenbar sei. Weiter lesen

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Zur neuen GOÄ – 3 – Das „neue“ Zielleistungsprinzip

Die Autoren des aktuellen Entwurfs der GOÄ haben offenbar wenig Anlass gesehen, sich eines der umstrittenen Themen der vorhandenen GOÄ anzunehmen. Denn die schwierige Auslegung des sog. Zielleistungsprinzips nach § 4 Abs. 2a GOÄ wird leider durch die Neufassung des § 4 Abs. 3 GOÄ-E nicht einfacher.

Der Entwurf sieht insoweit leider nur sehr rudimentäre Klarstellungen vor, die der Praxis kaum weiterhelfen werden. Weiter lesen

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ASV-Vergütung verjährt in vierjähriger Verjährungsfrist

Bei der ASV-Vergütung nach § 116b SGB V von Krankenhäusern wird von den Krankenkassen teilweise immer noch vertreten, dass diese in der kurzen zweijährigen Verjährungsfrist nach § 109 Abs. 5 SGB V verjährt, auch wenn die unterschiedlichen Verjährungsfristen für Krankenhäusern und Vertragsärzten kaum einen Sinn macht.

Daher ist erfreulicherweise das SLG Nordrhein- Westfalen in einer Entscheidung vom 20.11.2024 (– L 10 KR 1133/23 KH –) auch zu dem Ergebnis gekommen, dass für die ASV-Vergütung nach § 116b SGB V auch die vierjährige Verjährungsfrist gilt. Weiter lesen