Leider haben die Krankenhäuser immer noch Probleme die Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V durchzusetzen, auch wenn die MDK-Prüfung zu keiner Reduzierung der Rechnung führte.
So wird selbst bei den massenhaften Prüfungen durch die Knappschaft-Bahn-See bei denen letztlich die Vergütungen ausgeglichen werden, die Zahlung der Aufwandspauschale mit dem Hinweis auf die angebliche Veranlassung der MDK-Prüfung durch die fehlerhafte Kodierung der Abrechnung verweigert. Diese Argumentation wird von einigen Krankenkassen selbst dann vorgebracht, wenn die Prüfung mit der Kodierung überhaupt nichts zu tun hatte.
Erfreulicherweise weisen immer mehr Gerichte diese Argumentation zurück. So hat das SG Hannover mit Urteil vom 17.11.2017 (– S 86 KR 305/17 –) ebenfalls klargestellt, dass der Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale nicht vom Anlass der Prüfung, sondern vom Ergebnis abhängt. Weiter lesen
Einige Kostenträger beanstanden die Vertretervereinbarungen schon dann, wenn kein Grund für eine Verhinderung angegeben ist. Dabei wird unterstellt, dass die Vertretervereinbarung schon dann unwirksam wäre, weil die Verhinderung auch durch die Behandlung eines anderen Patienten begründet sein könnte, was aber angeblich nicht zulässig sein soll. Weiter lesen
Die Haftung bei wahlärztlichen Leistungen ist durch die Rechtsprechung des BGH zu einer erheblichen Haftungsfalle geworden, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm vom 15.12.2017 (– I-26 U 74/17 –) zeigt.
Hintergrund der Entscheidung war die Durchführung einer Koloskopie, bei welcher der zuständige Wahlarzt „lediglich“ die Anästhesie übernahm und die Durchführung des Eingriffs einem anderen Arzt überließ. Das OLG Hamm nahm daher eine vollumfängliche Haftung des verklagten Wahlarztes an, weil eine wirksame Einwilligung des Patienten in diesen Eingriff nicht vorgelegen habe. Weiter lesen
Die Rechtsprechung mehrerer Landessozialgerichte macht es Krankenhäusern immer schwerer freiberufliche Honorarärzte zur Vertretung von Ärzten oder zur Überbrückung personeller Engpässe zu beschäftigen, obwohl gerade diese Vertretungsärzte keine Anstellung für ihre befristeten Einsätze wollen. Nicht ganz zu Unrecht wird aufgrund dieser Rechtsprechung schon von einem „Ende des freien Honorararztes“ im Krankenhaus gesprochen.
Beatmungsstunden sind bei der Vergütung der stationären Behandlung echte „Kostenrenner“. Die Auseinandersetzung um die Berechnung der Beatmungsstunden wird im Rahmen der MDK-Prüfung daher auch in vielen Fällen sehr kritisch geführt. Ein Beanstandungspunkt der Krankenkassen ist dann oft die unzureichende Dokumentation der Beatmungsstunden. Oft werden dabei Dokumentationslücken in den maschinell erstellten Beatmungsprotokollen gerügt, auch wenn sich aus der handschriftlichen Dokumentation eine Fortsetzung der Beatmung ergibt.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat im überzeugenden Urteil vom 22.11.2017 (– L 5 KR 1284/16 –) allerdings klargestellt, dass es für den Vergütungsanspruch nicht allein auf die maschinell dokumentierte Beatmungsdauer ankommen kann. Weiter lesen
Die Fälligkeit einer GOÄ-Rechnung wird von Seiten der Patienten oft erst nach langer Auseinandersetzung im gerichtlichen Verfahren bestritten, wobei dies teilweise sogar erst im Prozess durch die von der Krankenversicherung beauftragten Rechtsanwälte erfolgt, obwohl die Krankenversicherung die Rechnung vorher umfassend inhaltlich geprüft hat.
Dies führt zu teilweise skurrilen gerichtlichen Entscheidungen. Weiter lesen
Gesetzesänderungen im SGB V sind mittlerweile so häufig, dass es einigen Akteuren sichtlich schwerfällt sie nachzuvollziehen. So ist bei der Abrechnungsprüfung von Krankenhausabrechnungen durch die Krankenkassen offenbar teilweise verborgen geblieben, dass der Gesetzgeber die verpflichtende Übermittlung von Reha-Daten nach § 301 Abs. 1 Nr. 8 SGB V zum 11.04.2017 aus dem Gesetz gestrichen hat. Weiter lesen
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