Das Abnehmen keine einfache Sache ist, wissen findige Geschäftsleute schon lange. Umso zahlreicher werden die Angebote von „Wundermitteln und -diäten“, die sich für teures Geld verkaufen lassen.
Dass dies nicht frei von rechtlichen Risiken ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgericht Saarbrücken vom 08.11.2017 (- 121 C 478/17 (09)-). Weiter lesen
Die Vergütung der ambulanten Notfallbehandlung im Krankenhaus bleibt ein umstrittenes Thema.
Eine aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19.10.2017 (- L 5 KA 1/17 -) wirft für die Krankenhäuser neue Fragen auf und macht die Auseinandersetzungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen über die Vergütung der Notfallleistungen schwieriger. Weiter lesen
Obwohl die Rechtslage völlig klar ist, kommt es immer wieder vor, dass Ärzte gerade für Leistungen im Bereich der Schönheitschirurgie oder der alternativen Medizin mit Pauschalen werben und die ärztlichen Behandlungen mit einem Pauschalpreis abrechnen (vgl. etwa KG Berlin, Urteil vom 04.10.2016 – 5 U 8/16 –). Weiter lesen
Derzeit sind einige Krankenkassen nach wie vor der Auffassung, dass sie auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Prüfung von krankenhausrechnungen auf die sog. sachlich-rechnerische Richtigkeit (vgl. nur BSG, Urteil vom 25.10.2016 – B 1 KR 22/16 R –), bei denen auch bei erfolgloser Prüfung kein Anspruch auf Aufwandspauschale entstehe, bereits gezahlte Aufwandspauschalen zurückfordern könnten. In einer Vielzahl von Fällen kommt zu einer Aufrechnung der Krankenkassen mit unstreitigen Vergütungsansprüchen der Krankenhäuser.
Erstaunlicherweise kommt es noch vor, dass Patienten auf die Einsichtnahme in ihre Behandlungsunterlagen klagen müssen.
Obwohl das in der Rechtsprechung schon seit Jahren anerkannte Einsichtsrecht des Patienten in seine Behandlungsunterlagen nun auch in § 630g BGB ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, kommt es nach wie vor, dass Ärzte die Herausgabe von Kopien von Behandlungsunterlagen verweigern, obwohl weder therapeutische Gründe noch Rechte Dritter dem Anspruch des Patienten entgegenstehen. Weiter lesen
Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Bezirken ist vielerorts ein Problem. Die Eröffnung von Zweigpraxen zur Sicherstellung oder Verbesserung der Versorgung scheint eine naheliegende Lösung für dieses Problem zu sein, insbesondere wenn durch die Eröffnung der Zweigpraxis zusätzliche Sprechzeiten angeboten werden, wie etwa an Wochenenden.
Für Vertragsärzte kann die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten zur Regressgefahr werden, wenn durch den Weiterbildungsassistenten ein übergroßer Praxisumfang entsteht. § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV verbietet die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten zur Herbeiführung einer Vergrößerung der Kassenarztpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs. Weiter lesen
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