Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde saarländischer Nephrologen gegen einen Beschluss des Landessozialgericht für das Saarland in einem Konkurrentenverfahren stattgegeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.05.2016 – 1 BvR 1890/15 -). Die Verfassungsbeschwerde wurde durch unsere Kanzlei mitbetreut. Weiter lesen
Das Sozialgericht für das Saarland hat in einer aktuellen Entscheidung den Anspruch eines Krankenhausträgers auf Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von 300,00 € nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V abgelehnt, wenn es sich um eine sachlich-rechnerische Prüfung der Richtigkeit der Kodierung handele (vgl. SG Saarland, Urteil vom 03.06.2016 – S 23 KR 390/13 -). Weiter lesen
In einer Vielzahl von Verfahren ist nach wie vor der Steigerungsfaktor bei der Abrechnung sog. bildgeführter intensitätsmodulierter Strahlenbehandlungen (IMRT/IGRT) zwischen den Strahlentherapeuten und den privaten Krankenversicherungen umstritten. Aufgrund unterschiedlicher Empfehlungen der Bundesärztekammer und des Bundesverbandes Weiter lesen
Die Gründung von Zweigpraxen ist gerade für radiologisch- und strahlentherapeutisch-orientierte Medizinische Versorgungszentren von erheblichen Interesse. Bei der Übernahme von Vertragsarztsitzen kann die Gründung einer Zweigpraxis am bisherigen Standort der übernommenen Praxis ein wichtiger Standortvorteil sein. So können effektive Praxisnetze betrieben werden, die auch in versorgungsschwachen Regionen eine hochwertige Versorgung der Versicherten garantieren können. Weiter lesen
Die Abrechnung der neuen Verfahren in der modernen Strahlentherapie bleibt zwischen Leistungserbringern und Kostenträger umstritten. Zwar haben mittlerweile eine Vielzahl von Krankenversicherungen die Abrechnung der modernen Verfahren der intensitätsmodulierten Strahlentherapie (sog. IMRT) der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 akzeptiert, jedoch zeigen jüngste Auseinandersetzungen, dass die Höhe des Steigerungsfaktors nach § 5 Abs. 2 und 3 GOÄ gerade für die hochkomplexen IMRT-Verfahren wie die Tomotherapie oft völlig willkürlich begrenzt wird. Weiter lesen
Bis lang herrschte auch unter Laborärzten weitgehend Einigkeit, dass Leistungen des Speziallabors (sog. M-III-Untersuchungen) nicht dann als eigene Leistungen des Arztes abgerechnet werden können, wenn der Arzt nicht am Ort der Untersuchung anwesend ist und der Untersuchung daher nicht sein „persönliches Gepräge“ geben kann. Weiter lesen
Die Saarbrücker Zeitung vom 24.05.2016 („Fataler Trend zum Kaiserschnitt“) berichtet über eine geplante Initiative der saarländischen Landesregierung um den hohen Prozentsatz von Kaiserschnitten in saarländischen Kliniken zu senken. Dazu soll in Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern, Frauenärzten und Hebammen ein gemeinsames Konzept erarbeitet werden.
Eine staatliche Initiative zur besseren Beratung, Betreuung und Begleitung von Schwangeren vor, während und nach der Geburt ist sicherlich zu begrüßen. Weiter lesen
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