Rubrik: Abrechnungsstreitigkeiten

0

Update – Klagewelle der Krankenkassen – Knicken die Krankenkassen ein?

Mittlerweile liegen zahlreiche Klagen aus der Klagewelle der Krankenkassen vor, die durch die gesetzlichen Änderungen der Verjährungsfrist durch das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) ausgelöst worden ist. Die Klagen sind bisher allerdings nur rudimentär begründet. Weiter lesen

0

Die Prozesslawine rollt – Krankenkassen überschwemmen Sozialgerichte mit Klagen

Das hatte sich der Gesetzgeber wohl anders vorgestellt. Noch kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) am 09.11.2018 haben die Krankenkassen Tausende von Klagen bei den zuständigen Sozialgerichten eingereicht, um einen Ausschluss der Ansprüche nach § 325 SGB V zu verhindern. Meist handelt es sich um Rückforderungen gegen Krankenhäuser, die angeblich strukturelle Voraussetzungen zur Abrechnung von Komplexpauschalen nicht erfüllen. Im Mittelpunkt der Prozesslawine steht  die Voraussetzung der 30 minütigen Transportentfernung der OPS-Codes 8-981 und 8-98b nach den Entscheidungen des BSG vom 19.06.2018 (- B 1 KR 38/17 R – und – B 1 KR 39/17 R -). Weiter lesen

0

Krankenkassen drohen mit Prozesslawine gegen Krankenhäuser

Die geplante Einführung einer kurzen Verjährungsfrist sowie einer Ausschlussfrist für die Rückforderungen von Krankenkassen wegen fehlerhafter Krankenhausabrechnung durch das zum Jahresende geplante Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) sorgt ewartungsgemäß für viel Wirbel zum Jahresende. Die angekündigte Prozesslawine kommt offenbar schon ins Rollen.

Über die geplanten Änderungen haben wir bereits berichtet.

Die Krankenkassen haben die geplante „Hauruck“-Aktion der Regierungsparteien heftig kritisiert und zum Jahresende eine Prozesslawine zur Sicherung ihrer vermeidlichen Erstattungsansprüche angekündigt. Weiter lesen

0

Neue Verjährungsregeln für die Krankenhausvergütung – Gesetzgeber plant kurze zweijährige Verjährungsfrist

Das zum Jahresende geplante Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) soll um nach den Änderungsanträgen der Regierungsparteien vom 05.10.2018 um eine Vorschrift ergänzt werden, welche eine einheitliche kurze Verjährungsfrist von zwei Jahren für Ansprüche auf Vergütung der Krankenhäuser und auch für Rückforderungen der Krankenkasse vorsieht.

Dazu soll § 109 SGB V um einen neuen Absatz 5 ergänzt werden, der folgenden Wortlaut haben soll:

Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen und Ansprüche der Krankenkassen auf Erstattung gezahlter Vergütungen verjähren in zwei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Dies gilt auch für Ansprüche nach Satz 1, die vor dem 1. Januar 2019 entstanden sind. Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend.Weiter lesen

0

Entwöhnung von der Maskenbeatmung?! – Codierung der Beatmungszeiten bleibt schwierig

Eine aktuelle Entscheidung des SG Koblenz vom 11.09.2018 (- S 12 KR 1025/16 -) zeigt die Probleme die bei der Codierung von Beatmungszeiten im Fall einer nicht-invasiven Beatmung über ein Maskensystem bestehen.

Strittig war in dem vom SG Koblenz entschieden Fall, ob die beatmungsfreien Intervalle bei einer nicht-invasiven maschinellen Beatmung bei der Codierung der Beatmungszeiten zu berücksichtigen sind, weil das sich aus der Deutschen Kodierrichtlinie (DKR) 1001l ergebende Problem der Definition einer Entwöhnungsphase bei einer nicht-invasiven Beatmung auch durch die Entscheidung des BSG vom 19.12.2017 (- B 1 KR 18/17 R -) nicht abschließend geklärt ist. Weiter lesen

0

Fälligkeit der Krankenhausrechnung und Aufrechnung vor Abschluss des Prüfverfahrens

Nach wie vor müssen sich Krankenhäuser mit der Praxis einiger Allgemeiner Ortskrankenkassen (AOK) auseinandersetzen, die bereits mit Einleitung des Prüfverfahrens nach § 275 SGB V die bestrittenen Teile des Rechnungsbetrages zurückhalten bzw. die Zahlung der Rechnung trotz der entgegenstehenden Regelungen zur Fälligkeit in den Landesverträgen nach § 112 SGB V ganz verweigern. Damit wird den Krankenhäusern teilweise erhebliche Liquidität entzogen, so dass diese Praxis zu einem ernsten Finanzierungsproblem für die Krankenhäuser werden könnte, wenn alle Krankenkassen so verfahren würden. Weiter lesen

0

Keine Befangenheit des ärztlichen Sachverständigen durch eigene Abrechnungspraxis

In den bekannten Verfahren der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) über die Abrechnung der intensitätsmodulierten Strahlentherapie ist immer wieder die mögliche Befangenheit der ärztlichen Sachverständigen ein wichtiges Thema.

Die LKH vertritt immer wieder die Auffassung, dass ein Sachverständiger als befangen gelten müsse, wenn er selbst die Behandlung nach der streitgegenständlichen Analogabrechnung liquidiert. Dieser Auffassung haben sich auch einige Oberlandesgerichte angeschlossen (vgl. etwa Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 28.04.2017 – I-29 W 9/17 – und Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.07.2017 – 7 W 17/17 -), wobei sich nach der Begründung dieser Beschlüsse die allgemeine Frage stellt, ob Ärzte aufgrund möglicher Interessenskonflikte überhaupt noch als Gutachter in gebührenrechtlichen Streitigkeiten auftreten können.

Das OLG München hat in einer aktuellen Entscheidung vom 30.08.2018 (- 25 W 937/18 -) genau diese Problematik aufgegriffen und den Befangenheitsantrag der LKH gegen den Sachverständigen zurückgewiesen. Weiter lesen