Rubrik: Arzthaftung

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Zu den Risiken von Medizintourismus und Patientenvermittlern

Für die Krankenhäuser ist die Behandlung ausländischer Patienten eine wichtige Einnahmequelle geworden. Nicht wenige Krankenhäuser werben mit fremdsprachigen Internetauftritt gezielt um wohlhabende ausländische Patienten und arbeiten eng mit sog. Patientenvermittlern zusammen. Der Medizintourismus ist angesichts immer längerer Wartezeiten auf Operationen auch in europäischen Nachbarländern ein Alltagsphänomen.

Allzu oft werden dabei aber die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken ein solcher Zusammenarbeit beim Medizintourismus übersehen, wie etwa ein bekannter Beispielfall aus Stuttgart zeigte, bei dem es auch um die Strafbarkeit gezahlter „Kopfprämien“ an ausländische Vermittler für die Vermittlung von Patienten aus deren Heimatländern ging. Weiter lesen

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Informationspflichten des Arztes nach Ende der Behandlung?!

In einer aktuellen Entscheidung vom 26.06.2018 (- VI ZR 285/17 -) hat der BGH klargestellt, dass der Arzt aufgrund seiner umfassenden Informationspflichten sicherzustellen hat, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden  Kenntnis erhält, auch wenn die Behandlung eigentlich schon beendet ist.

Der Arzt, der als einziger eine solche Information bekommt, muss nach der Entscheidung des BGH den Informationsfluss aufrechterhalten, wenn sich aus der Information selbst nicht eindeutig ergibt, dass der Patient oder der diesen weiterbehandelnde Arzt sie ebenfalls erhalten hat. Weiter lesen

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Ärztliche Aufklärung bei relativer Indikation der Operation

Oft hängt die Entscheidung eine Operation durchführen zu lassen, von den bestehenden Therapiealternativen ab. Ob sich ein Patient z.B. zur Durchführung einer Implantation einer Knieprothese oder zur Fortführung der konservativen Behandlung entscheidet, hängt auch nach den einschlägigen Leitlinien vom individuellen Leidensdruck des Patienten ab. Eine nur relative indizierte Indikation weist daher auf die besondere Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten hin und damit auch auf die für den Patienten wichtigte Aufklärung über die bestehenden Therapiealternativen.

Umso merkwürdiger mutet daher eine aktuelle Entscheidung des OLG Dresden (Urteil vom 27.03.2018 – 4 U 1457/17 – ) an, wonach genau diese für den Patienten zentrale Aufklärungspflicht nur eingeschränkt gelten soll. Nach dem OLG Dresden besteht eine echte Wahlmöglichkeit, über die der Patient vor einer relativ indizierten Operation aufzuklären ist, bei einer konservativen oder rein abwartenden Behandlung nur dann, wenn die begründete Aussicht besteht, dass hiermit mehr als nur eine kurzzeitige Beschwerdelinderung erreicht werden kann. Weiter lesen

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Haftungsfalle off label use?! – Ärztliche Pflichten bei der zulassungsüberschreitenden Arzneimitteltherapie

Die Verwendung von zugelassenen Arzneimitteln außerhalb ihres Zulassungsbereichs (sog. off label use) ist in vielen Bereichen der Medizin üblich. Gerade in der Pädiatrie stehen kaum speziell für Kinder geprüfte und zugelassene Arzneimittel zur Verfügung, so dass der off label use vieler Medikamente dem Standard entspricht.

Mit dem Versorgungsdefizit und dem damit verbundenen Problem der fehlenden Arzneimittelsicherheit  gehen für die behandelnden Ärzte aber auch haftungsrechtliche Probleme einher.

Darum ist erfreulich, dass das OLG Dresden für einen pädiatrischen Behandlungsfall in einer aktuellen Entscheidung vom 15.05.2018 (- 4 U 248/16 -) erneut festgestellt hat, dass nicht jeder off label use in der Arzneimitteltherapie einen Behandlungsfehler darstellt. Weiter lesen

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Anspruch auf „Chefarztbehandlung“ ohne Wahlleistungsvereinbarung?

Die Übertragung einer Operation auf einen anderen Arzt bei der Behandlung von Patienten mit einer Wahlleistungsvereinbarung führt nach der Rechtsprechung des BGH auch zu haftungsrechtlichen Problemen (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2010 – VI ZR 252/08 –).

Eine vergleichbare Problematik kann auch bei anderen Patienten entstehen, wenn die Durchführung durch einen bestimmten Arzt durch das Krankenhaus zugesagt wird, weil es auch beim totalen Krankenhausaufnahmevertrag dem Patienten unbenommen bleibt, zu erklären, er wolle sich nur von einem bestimmten Arzt operieren lassen.

Das OLG Saarbrücken hat aber in einer aktuellen Entscheidung vom 11.04.2018 (- 1 U 111/17 -) unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH noch einmal klargestellt, dass an diese Vereinbarung besondere Anforderungen zu stellen sind, denn der Patient ohne Wahlleistungsvereinbarung hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der gewünschte Operateur tätig wird. Weiter lesen

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Haftung des Krankenhauses für alkoholkranken Belegarzt?

Die Haftungsverteilung bei einer belegärztlichen Behandlung beruht prinzipiell auf einem sog. gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrag, so dass eine Haftung des Krankenhauses für Behandlungsfehlers eines Belegarztes nicht in Betracht kommt (zu den einzelnen Typen des Krankenhausaufnahmevertrages vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2016 – III ZR 107/15 –).

Dass diese Haftungstrennung des gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrags aber durchbrochen werden kann, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Münster vom 01.03.2018 (– 111 O 25/14 –). Weiter lesen

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Vorsicht vor „heißen“ Operationstischen – Haftung für Lagerungsschäden

Die Rechtsprechung verschärft die Haftung von Krankenhäusern in den letzten Jahren durch eine Ausweitung von Organisationspflichten, deren Verletzung unter dem Stichwort der sog. vollbeherrschbaren Risiken für die Patienten erhebliche Beweislasterleichterungen nach sich ziehen können. Gerade für sog. Lagerungsschäden hat der BGH bereits in seiner älteren Rechtsprechung anerkannt, dass die technisch richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch und die Beachtung der dabei zum Schutz des Patienten vor etwaigen Lagerungsschäden einzuhaltenden ärztlichen Regeln Maßnahmen, allein dem Risikobereich des Krankenhauses und dem ärztlichen Bereich zuzuordnen und von diesem voll beherrschbar sind (vgl. BGH Urteile vom 24.01.1984 – VI ZR 203/82 – und vom 24.01.1995 – VI ZR 60/94 – sowie Beschluss vom 20.09.2011 – VI ZR 5/11 -).

In einem aktuellen Beschluss hat der BGH diese Rechtsprechung noch einmal bestätigt (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2017 – VI ZR 529/16 –). Weiter lesen