Rubrik: Arzthaftung

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Sachverständiger aus Schlichtungsverfahren als gerichtlicher Sachverständiger in der gleichen Sache?

Immer wieder führt es zu Problemen, wenn Ergebnisse aus den außergerichtlichen Schlichtungsverfahren in nachfolgende Arzthaftungsprozesse übernommen werden sollen.

In seiner älteren Rechtsprechung hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass ein in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren eingeholtes Sachverständigengutachten in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren als Urkundenbeweis gewürdigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2008 – VI ZR 250/07 –).

Nun hatte der Bundesgerichtshof aber die weitergehende Frage zu entscheiden, ob der im Schlichtungsverfahren beauftragte ärztliche Sachverständige auch als gerichtlicher Gutachter bestellt werden kann. Weiter lesen

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Behandlungsfehler auf Wunsch des Patienten – Haftung des Arztes?

Das OLG Hamm hatte sich im Urteil vom 26.04.2016 (Az.: 26 U 116/14) mit der Frage zu befassen, ob ein Arzt für einen Behandlungsfehler auch dann haftet, wenn es auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten zu dieser fehlerhaften Behandlung gekommen ist.

In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hatte der beklagte Zahnarzt seiner nun gegen ihn klagenden Patientin eine Behandlungsplanung betreffend ihrer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) vorgelegt. Weiter lesen

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Wenn aus „blinder Alarm“ „Blinddarm“ wird – Sprachbarrieren im Krankenhaus

Dieser zugegebenermaßen provokative Titel geht auf ein Interview des Präsidenten der Bundesärztekammer, Professor Frank Ulrich Montgomery zurück, dass am 09.05.2016 in der ÄrzteZeitung veröffentlicht worden ist.

Montgomery warnt in dem Interview vor den Gefahren durch schlechte Sprachkenntnisse in Deutschland arbeitender Ärzte. Weiter lesen

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Frist zur ärztlichen Dokumentation?

Die Dokumentationspflicht ist für viele Ärzte ein Dorn im Auge. Neben der Behandlung der Patienten scheint diese ärztliche Tätigkeit ein bürokratisches Monster zu sein, dass Zeit frisst, die an anderer vermeintlich wichtigerer Stelle fehlt.

Die Pflicht zur Dokumentation ergibt sich für Ärzte aus § 10 der Musterberufsordnung-Ärzte (BMO-Ärzte), aus § 630f BGB und im Vertragsarztrecht auch aus § 57 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä). Weiter lesen

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Die Aufklärung fremdsprachiger Patienten

In der Praxis herrscht nach wie vor Unsicherheit über die Anforderungen an die Aufklärung von fremdsprachigen Patienten. Gerade in größeren Krankenhäusern aber auch in Arztpraxen mit einen höheren Anteil von fremdsprachigen Patienten ist die Problematik der Verständigung mit fremdsprachigen Patienten auch ein haftungsrechtliches Problem. Weiter lesen