Rubrik: Konkurrentenschutz

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Keine freie Verlegbarkeit des nephrologischen Versorgungsauftrags

Die Auslegung der Anlage 9.1. zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) hat die Praxis immer wieder vor erhebliche Probleme gestellt. Relativ beispiellos dürften aber die jahrelange rechtswidrige Genehmigungspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland gewesen sein, nach der entgegen der eindeutigen Regelungen der Vorschriften der Anlage 9.1. BMV-Ä ein nephrologischer Versorgungsauftrag im Falle des Ausscheidens einer Mitgliedes einer Berufsausübungsgemeinschaft genauso wie die vertragsärztliche Zulassung verlegbar sein sollte. Die rechtswidrige Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland hat über Jahre zu einer erheblichen Ausweitung der genehmigten Dialyseplätze und zur Neugründung von Dialysepraxen im Saarland geführt, obwohl die bestehenden Dialysepraxen seit Jahren nicht ausgelastet waren.

Die daraus resultierende Welle von Prozessen hat zu mehreren Entscheidungen des BSG geführt, an denen unsere Kanzlei beteiligt war und über die wir bereits berichtet hatten. Weiter lesen

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Patientenschutz und Konkurrentenklagen – Behandlerwechsel ist zumutbar!

Mit zunehmenden Wettbewerbsdruck steigt auch die Zahl von Konkurrentenklagen im vertragsärztlichen System. Im Bereich der Ermächtigung nach § 116 SGB V oder anderer befristeter Statusakte wird bei Beanspruchung einer Verlängerung des Statusaktes von Seiten der Antragsteller gegenüber den Zulassungsgremien oft auch mit den Interessen der behandelten Patienten argumentiert, denen bei Auslaufen der Genehmigung ein unzumutbarer Patientenwechsel drohe. Weiter lesen

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BSG unterbindet freie Verlegung von nephrologischen Versorgungsaufträgen – „Saarlandtag“ beim BSG

In der mündlichen Verhandlung vom 15.03.2017 hatte der 6. Senat des BSG zahlreiche Rechtsfragen zur Auslegung der Anlage 9.1. BMV-Ä zu klären. Dabei waren von den acht terminierten Verfahren allein sechs Verfahren aus dem Saarland. Vier Verfahren wurden von unserer Kanzlei betreut. Weiter lesen