Rubrik: Krankenhausrecht

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Vereinbarung eines Aufrechnungsverbotes wirksam

Leider ist es immer noch Praxis, dass eine Vielzahl von Krankenkassen prüfverfahren einleiten und vor Abschluss der Prüfung eine Rechnungskürzung vornehmen und lediglich den unstrittigen Teil der Rechnungen bezahlen. Angesichts der unstrittigen Vorleistungspflicht der Krankenkassen und dem eindeutigen gesetzlichen Aufrechnungsverbot in § 109 Abs. 6 SGB V ist dieses Vorgehen rechtlich problematisch. Genauso problematisch ist, wenn trotz des in den jeweiligen Landesverträgen nach § 112 SGB V vereinbarten Aufrechnungsverbotes, für ältere Fälle nach wie vor Aufrechnungen von den Krankenkassen vorgenommen werden, weil seitens der Krankenkassen, die Ansicht vertreten worden ist, dass diese Aufrechnungsverbote unwirksam seien.

Diese Ansicht ist das BSG in einer sehr erfreulichen Entscheidung vom 11.05.2023 (- B 1 KR 14/22 R -) deutlich entgegengetreten. Die Entscheidung liegt bisher nur als Terminsbericht vor.

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Kein Raum mehr für Rechtsfigur des „fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens“

Nach wie vor kürzen Krankenkassen Abrechnungen von Krankenhäusern unter dem Stichwort des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens bei Fallzusammenführungen, obwohl der Gesetzgeber durch die Regelung in § 8 Abs. 5 Satz 3 KHEntgG eine Fallzusammenführung allein unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab dem 01.01.2019 ausgeschlossen hatte.

Auch die Krankenkassen hatten wohl erwartet, dass das BSG die Rechtsfigur des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens trotz der Anordnung des Gesetzgebers nicht oder zumindest nicht vollständig aufgeben würde.

Das BSG hat diesen Erwartungen der Krankenkassen allerdings nicht entsprochen und in der Entscheidung vom 11.05.2023 (- B 1 KR 10/22 -) klargestellt, dass für eine Fallzusammenführung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufgrund der Regelung in § 8 Abs. 5 Satz 3 KHEntgG ausgeschlossen ist. Die Entscheidung liegt erst als Terminsbericht vor. Weiter lesen

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Kein Versorgungsauftrag für geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung

Leider stellt die Vergütung der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung nach dem OPS-Kode 8-550 in Plankrankenhäusern immer noch ein Problem dar, wie eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 23.01.2023 (– 5 LA 185/20 –) zeigt, in dem die Frage zu klären war, ob Plankrankenhäuser mit einem Versorgungsauftrag für Neurologie und Psychologie in Schleswig-Holstein entsprechende Leistungen erbringen dürfen, auch wenn der Krankenhausplan diese Leistungen den Fachabteilungen für Geriatrie zuweist.

Das Gericht verneinte dies zulasten des Krankenhauses. Weiter lesen

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Wirksamkeit der Stellvertretervereinbarung bei Wahlleistungen

Ein Dauerstreitpunkt zwischen den privaten Krankenversicherungen und den Krankenhäusern ist nach wie vor, unter welchen Bedingungen bei der Inanspruchnahme von wahlärztlichen Leistungen mit dem Patienten eine Vertretung vereinbart werden kann. Derzeit werden seitens der Krankenversicherung teilweise mit sehr allgemeinen Einwänden die Wirksamkeit der Stellvertretervereinbarung mit dem Patienten bestritten, wobei immer wieder beanstandet wird, dass der Grund für die angebliche Verhinderung des Wahlarztes in den Vereinbarungen nicht angegeben worden sei, auch wenn dies vom BGH in der grundlegenden Entscheidung vom 20.12.2007 (- III ZR 144/07 -) nicht für erforderlich gehalten worden ist.

Dies hat auch das LG Hamburg in einem Urteil vom 27.04.2022 (– 336 O 141/21 –) noch einmal bestätigt. Weiter lesen

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Kein Vergütungsanspruch bei Tod des Patienten „vor Aufnahme“?

Derzeit werden viele Vergütungsansprüche des Krankenhauses in Behandlungskonstellationen zurückgewiesen, in denen der Patient zeitnah nach Ankunft im Krankenhaus verstirbt. Dabei verweisen die Krankenkasse auf die Entscheidung des BSG vom 18.05.2021 (- B 1 KR 11/20 R -), in denen aber eine Fallkonstellation betroffen war, in welcher der Patient nach Einleitung der Behandlung in der Notaufnahme zeitnah in ein anderes Krankenhaus verlegt worden ist.

Leider hat das Sozialgericht Aachen in einer Entscheidung vom 19.10.2021 (- S 13 KR 119/21 -) die Ansicht vertreten, dass eine „Aufnahme“ ins Krankenhaus auch dann nicht vorliege, wenn der Patient noch in der Notaufnahme verstirbt. Weiter lesen

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Anforderungen an die abschließende Entscheidung im Prüfverfahren

Aktuell beschäftigen sich mehrere Gerichte mit der Frage, welche formalen Voraussetzungen an die Mitteilung der abschließenden Entscheidung über das Ergebnis des Prüfverfahrens nach § 8 PrüfvV (2016) zu stellen sind.

Eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Duisburg vom 12.09.2022 (– S 17 KR 2145/21 KH –) stellt dabei strenge Anforderungen an den Inhalt der abschließenden Mitteilung, was auf Seiten der Krankenkassen zu einem Verlust etwaiger Erstattungsansprüche führen kann.

Nach § 8 Satz 1 PrüfvV hat die Krankenkasse ihre abschließende Entscheidung zur Wirtschaftlichkeit der Leistung oder zur Korrektur der Abrechnung und den daraus folgenden Erstattungsanspruch mitzuteilen. Wenn die Leistung nicht in vollem Umfange wirtschaftlich oder die Abrechnung nicht korrekt war, sind gemäß § 8 Satz 2 PrüfvV dem Krankenhaus die wesentlichen Gründe darzulegen. Dies hat nach § 8 Satz 3 PrüfvV innerhalb von 11 Monaten nach Übermittlung der Prüfanzeige zu erfolgen. Hierbei handelt es sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 8 Satz 4 PrüfvV um eine Ausschlussfrist.

Im entschiedenen Fall hatte die Krankenkasse das Prüfergebnis per elektronischem Datenträgeraustausch mitgeteilt und hinsichtlich der wesentlichen Gründe der Entscheidung auf das Gutachten des MDK verwiesen. Der Erstattungsanspruch wurde dabei zwar geltend gemacht, aber nicht beziffert. Weiter lesen

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Noch einmal zur Aufwandspauschale

Aktuell sind noch zahlreiche gerichtliche Verfahren um die Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF (nunmehr § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V) anhängig, wobei insbesondere strittig ist, ob entsprechende Ansprüche des Krankenhauses nicht bereits verjährt sind. Die Verjährung der Ansprüche auf Zahlung der Aufwandspauschale ist dabei von den Gerichten sehr unterschiedlich bewertet worden.

In einer aktuellen und lesenswerten Entscheidung des SG Stralsund vom 26.08.2022 (- S 3 KR 191/21 -) hat das Gericht sich sehr intensiv mit der Frage der Verjährung und der Fälligkeit des gesetzlichen Anspruches nach § 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V auseinandergesetzt. Weiter lesen