Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2014 (- III ZR 85/14 -) wurde klargestellt, dass in Abweichung von der sog. Wahlarztkette externe Honorarärzte auch durch individualvertragliche Vereinbarungen keinen Liquidationsanspruch gegen Wahlleistungspatienten begründen können. Der Bundesgerichtshof hat entsprechende Vereinbarungen aufgrund eines Verstoßes gegen zwingendes Preisrecht nach § 134 BGB als nichtig angesehen. Weiter lesen
In einer Reihe von Entscheidungen hatten Sozialgerichte immer wieder die Fälligkeit eines Vergütungsanspruchs in Frage gestellt, wenn sich im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens ergab dass ein Vergütungsanspruch zwar besteht, dieser sich aber aus einer anderen Codierung als in der Rechnung angegeben ergab.
Die Sozialgerichte haben in diesen Verfahren angenommen, dass es mangels einer ordnungsgemäßen Rechnung an der Fälligkeit der Vergütung fehle (vgl. etwa Sozialgericht für das Saarland, Urteil vom 01.10.2010 – S 1 KR 1964/02 –). Weiter lesen
Das BSG hat in einer Entscheidung vom 16.12.2015 (- B 6 KA 19/15 R -) sich gegen die Erteilung eines hälftigen Vertragsarztsitzes an einen Chefarzt eine Universitätsklinikums gewandt und sehr deutlich gemacht, dass die vollzeitige Anstellung in einem Krankenhaus aufgrund von §§ 20 Abs. 1 Satz 1, 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV nicht zu vereinbaren ist. Weiter lesen
Das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen (LSG) hatte sich mit der Frage zu befassen, wann ein Honorararzt als abhängig beschäftigt angesehen werden muss. In dem vom LSG mit Urteil vom 16.12.2015 (Az.: L2 R 516/14) entschiedenen Fall Klagte ein Weiter lesen
In mehreren durch uns betreuten Verfahren über Forderungen von Krankenhausträgern aus der stationären Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten hatte die betroffene Krankenkasse den Vergütungsanspruch nach Vorliegens eines positiven Gutachtens Weiter lesen
Die Flüchtlingskrise hat die Krankenhäuser längst erreicht, wobei neben den menschlichen Schicksalen bei vielen Krankenhäusern auch die Vergütung der Behandlungsleistungen für die hier aufgenommenen Flüchtlinge problematisch ist.
Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass die hier aufgenommenen Flüchtlinge, die sich in Weiter lesen
In Krankenhäusern kommt es immer wieder vor, dass Patienten durch das Verhalten von Mitpatienten geschädigt werden. Will der Patient Ersatzansprüche gegen den Schädiger gelten machen, ist er oft auf die Mitteilung der Anschrift des Mitpatienten durch das Krankenhaus angewiesen.
Für die Krankenhäuser besteht dann aber aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht Weiter lesen
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