Sachverständiger aus Schlichtungsverfahren als gerichtlicher Sachverständiger in der gleichen Sache?
Immer wieder führt es zu Problemen, wenn Ergebnisse aus den außergerichtlichen Schlichtungsverfahren in nachfolgende Arzthaftungsprozesse übernommen werden sollen.
In seiner älteren Rechtsprechung hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass ein in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren eingeholtes Sachverständigengutachten in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren als Urkundenbeweis gewürdigt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2008 – VI ZR 250/07 –).
Nun hatte der Bundesgerichtshof aber die weitergehende Frage zu entscheiden, ob der im Schlichtungsverfahren beauftragte ärztliche Sachverständige auch als gerichtlicher Gutachter bestellt werden kann. Weiter lesen