Rubrik: Strafrecht

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Strafbarer Wucher bei naturheilkundlichen Verfahren?

Immer mehr Ärzte bieten auch naturheilkundliche Verfahren an, weil die entsprechende Nachfrage bei den Patienten seit Jahren steigt. Das Problem ist, dass der besondere Aufwand dieser Verfahren sich oft nicht in der aktuellen GOÄ abbilden lässt, die Ärzte aber anders als die in diesem Gebiet ebenfalls tätigen Heilpraktiker für die Abrechnung ihrer Leistungen an die GOÄ gebunden sind.

Der Abschluss von Honorarvereinbarungen nach § 2 GOÄ und der Bildung analoger GOÄ-Ziffern nach § 6 Abs. 2 GOÄ sind aber enge Grenzen gesetzt und beinhalten erhebliche Strafbarkeitsrisiken für den Arzt. Weiter lesen

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Zu den Risiken von Medizintourismus und Patientenvermittlern

Für die Krankenhäuser ist die Behandlung ausländischer Patienten eine wichtige Einnahmequelle geworden. Nicht wenige Krankenhäuser werben mit fremdsprachigen Internetauftritt gezielt um wohlhabende ausländische Patienten und arbeiten eng mit sog. Patientenvermittlern zusammen. Der Medizintourismus ist angesichts immer längerer Wartezeiten auf Operationen auch in europäischen Nachbarländern ein Alltagsphänomen.

Allzu oft werden dabei aber die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken ein solcher Zusammenarbeit beim Medizintourismus übersehen, wie etwa ein bekannter Beispielfall aus Stuttgart zeigte, bei dem es auch um die Strafbarkeit gezahlter „Kopfprämien“ an ausländische Vermittler für die Vermittlung von Patienten aus deren Heimatländern ging. Weiter lesen