Keine Anstellungsgenehmigung eines Arztes im Wege der Praxisnachfolge ohne Fortführung der Praxis
Die Möglichkeiten der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes durch einen angestellten Arzt sind voraussetzungsvoll und in der Praxis mit Tücken verbunden, wie eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Marburg vom 11.01.2017 (- S 12 KA 584/16 -) zeigt.
In dem Urteil war die Anstellungsgenehmigung im Wege einer Praxisnachfolge nach § 103 Abs. 4b Satz 2 SGB V streitgegenständlich, nach dem ein Vertragsarzt nach Wegzug seiner Praxis in einen anderen Planungsbereich auf seine Zulassung verzichtet hatte und diese ausgeschrieben worden war. Allerdings war der Vertragsarzt lediglich in einen angrenzenden Planungsbereich in 1,3 km Entfernung von seiner bisherigen Praxis gezogen und hatte angekündigt, seine Patienten auch weiter zu versorgen. Weiter lesen