Erstaunlicherweise kommt es noch vor, dass Patienten auf die Einsichtnahme in ihre Behandlungsunterlagen klagen müssen.
Obwohl das in der Rechtsprechung schon seit Jahren anerkannte Einsichtsrecht des Patienten in seine Behandlungsunterlagen nun auch in § 630g BGB ausdrücklich gesetzlich geregelt ist, kommt es nach wie vor, dass Ärzte die Herausgabe von Kopien von Behandlungsunterlagen verweigern, obwohl weder therapeutische Gründe noch Rechte Dritter dem Anspruch des Patienten entgegenstehen. Weiter lesen
Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Bezirken ist vielerorts ein Problem. Die Eröffnung von Zweigpraxen zur Sicherstellung oder Verbesserung der Versorgung scheint eine naheliegende Lösung für dieses Problem zu sein, insbesondere wenn durch die Eröffnung der Zweigpraxis zusätzliche Sprechzeiten angeboten werden, wie etwa an Wochenenden.
Für Vertragsärzte kann die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten zur Regressgefahr werden, wenn durch den Weiterbildungsassistenten ein übergroßer Praxisumfang entsteht. § 32 Abs. 3 Ärzte-ZV verbietet die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten zur Herbeiführung einer Vergrößerung der Kassenarztpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfangs. Weiter lesen
Krankenhäusern sehen sich verstärkt Einwänden der Krankenkassen ausgesetzt, dass die Abrechnung von Komplexpauschalen nach dem OPS-Katalog nicht fällig wäre, weil es an der Übermittlung der nach § 301 SGB V notwendigen Daten fehle.
Wie beantwortet man 1000 Prüfanzeigen einer Krankenkasse? Diese Fragen müssen sich Medizincontroller in Krankenhäusern teilweise im Rahmen der Abrechnungsprüfung einer bundesweiten Krankenkasse stellen, wobei die Erfüllung der Anforderungen zur Übersendung der Behandlungsunterlagen in diesen Massen innerhalb der 8-Wochen-Frist des § 7 Abs. 2 Satz 4 PrüfvV zur Herkulesaufgabe wird. Weiter lesen
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