Es scheint tatsächlich so, dass die Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) die gerichtlichen Verfahren über die Vergütung der IMRT-Bestrahlungen nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 nicht fortführen will. In fast allen Verfahren bietet die LKH nun ihren Versicherten Vergleiche an, nach denen
Nachdem in einer Welle von weiteren Verfahren und Entscheidungen der Eindruck entstand, dass die Landeskrankenhilfe V.V.a.G (LKH) die grundsätzliche Auseinandersetzung über die analogen Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5855 nach § 6 Abs. 2 GOÄ für die IMRT-Bestrahlungen weiterführen wollte, scheint aktuell ein
Fast konnte man glauben, dass die Streitigkeiten zwischen der Landeskrankenhilfe V.Va.G. (LKH) auf der einen Seite und ihren Versicherten sowie den Fachärzten für Strahlentherapie auf der anderen Seite nach dem Beschluss des OLG Celle vom 15.06.2019 (- 8 U 83/19
In den Verfahren der Versicherten um die Erstattung der Kosten einer intensitätsmodulierten Strahlentherapie (IMRT) gegen die Landeskrankenhilfe V.V.a.G (LKH) hat das Oberlandesgericht Celle seine Rechtsprechung zur Erstattung der Kosten nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 in einem neuen und
Die Auseinandersetzungen zwischen den Versicherten und der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) um die Abrechnung der IMRT-Bestrahlungen dauern an. Trotz der Entscheidungen zahlreicher Oberlandesgerichte, welche die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5855 A nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 bestätigen, sind aktuell eine
In den Verfahren über die Abrechnung der IMRT-Bestrahlungen scheinen immer mehr Gerichte die Einwendungen der Landeskrankenhilfe V.V.a.G.(LKH) gegen die Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 mit erheblicher Skepsis zu betrachten. So hat das OLG Frankfurt am Main in einem aktuellen Beschluss
Die Verfahren der Landeskrankenhilfe V.V.a.G. (LKH) über die Abrechnung der IMRT nach den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 gehen weiter. Auch wenn die LKH nunmehr zahlreiche Berufungen zurückgenommen hat, um negative obergerichtliche Entscheidungen zu verhindern, scheint nach wie vor eine
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