Nach dem die Landeskrankenhilfe VVaG in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken die Berufung zurückgenommen hatte, bestand die Hoffnung, dass sich die Landeskrankenhilfe VVaG dem bestehenden Abrechnungskonsens anschließt.
Neuere Entscheidungen des Landgerichts Lübeck vom 15.11.2017 (- 4 O 92/16 -) und des Amtsgerichts Walsrode vom 28.11.2017 (- 7 C 377/17 -) haben allerdings wieder die Auffassung der Krankenversicherung bestätigt. Die Entscheidungen werden nun auch von der Landeskrankenhilfe VVaG in zahlreichen Parallelverfahren als Beleg für die fehlende Anerkennung der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 5855 A vorgelegt. Weiter lesen
Obwohl die Rechtslage völlig klar ist, kommt es immer wieder vor, dass Ärzte gerade für Leistungen im Bereich der Schönheitschirurgie oder der alternativen Medizin mit Pauschalen werben und die ärztlichen Behandlungen mit einem Pauschalpreis abrechnen (vgl. etwa KG Berlin, Urteil vom 04.10.2016 – 5 U 8/16 –). Weiter lesen
Bundesweit sind eine Vielzahl von Gerichten nach wie vor mit Klagen gegen die Landeskrankenhilfe VVaG befasst, in denen die Erstattung von Behandlungskosten für sog. intensitätsmodulierte Strahlentherapien nach der GOÄ-Ziffer 5855 A gem. der Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 streitig sind. Weiter lesen
In einer Vielzahl von Verfahren ist nach wie vor der Steigerungsfaktor bei der Abrechnung sog. bildgeführter intensitätsmodulierter Strahlenbehandlungen (IMRT/IGRT) zwischen den Strahlentherapeuten und den privaten Krankenversicherungen umstritten. Aufgrund unterschiedlicher Empfehlungen der Bundesärztekammer und des Bundesverbandes Weiter lesen
Die Abrechnung der neuen Verfahren in der modernen Strahlentherapie bleibt zwischen Leistungserbringern und Kostenträger umstritten. Zwar haben mittlerweile eine Vielzahl von Krankenversicherungen die Abrechnung der modernen Verfahren der intensitätsmodulierten Strahlentherapie (sog. IMRT) der Bundesärztekammer vom 18.02.2011 akzeptiert, jedoch zeigen jüngste Auseinandersetzungen, dass die Höhe des Steigerungsfaktors nach § 5 Abs. 2 und 3 GOÄ gerade für die hochkomplexen IMRT-Verfahren wie die Tomotherapie oft völlig willkürlich begrenzt wird. Weiter lesen
Aktuell werden in einer Vielzahl von Behandlungsfällen durch die Landeskrankenhilfe VVaG die Erstattung der Kosten für sog. intensitätsmodulierte Strahlentherapien (IMRT) abgelehnt.
Bei diesem neuen Verfahren in der Strahlentherapie handelt es sich um eine Weiterentwicklung des herkömmlichen 3D-konformalen Bestrahlungsverfahren. Die Medizin verspricht sich dieser Weiterentwicklung eine genauere Bestrahlung der Weiter lesen
Gerade in gerichtlichen Verfahren über ärztliche Honoraransprüche für neue medizinische Verfahren besteht die allgemeine Problematik geeignete gerichtliche Sachverständige zu finden.
Die Gerichte sehen sich in dem Dilemma, dass oft nur eine Handvoll medizinische Sachverständige fachlich dazu in der Lage sind, den medizinischen Sachverhalt zu Weiter lesen
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