Veranstaltungshinweis: Das neue Antikorruptionsrecht

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Neue Risiken für Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen

Am 18.06.2016 von 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr, im Casino im Klinikum Saarbrücken

Der Deutsche Bundestag hat nach einem langen und schwierigen Gesetzgebungsverfahren am 14.04.2016 das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet.

Schon der Entwurf der neuen Straftatbestände der §§ 299a ff. Strafgesetzbuch hat eine Vielzahl von offenen Fragen aufgeworfen, die für die Praxis der ärztlichen Berufsausübung genauso bedeutsam sind wie für viele andere Berufsgruppen im Gesundheitswesen.

Die Veranstaltung gibt den betroffenen Berufsgruppen eine erste Orientierung über die neuen Strafbarkeitsrisiken durch das Antikorruptionsgesetz und konkrete Hinweise für den beruflichen Alltag.

Die Referenten sind Rechtsanwälte der Kanzlei Giring Lordt Wölk PartGmbB.

Im Tagungsbeitrag sind neben einem Imbiss und Getränken auch eine Tagungsmappe mit wichtigen Informationen zum neuen Antikorruptionsrecht im Gesundheitswesen enthalten.

Die Anerkennung der Veranstaltung als ärztliche- bzw. zahnärztliche Fortbildung wird derzeit noch geprüft. Sobald wir diesbezüglich Rückmeldung der zuständigen Kammer haben, werden wir die entsprechende Information auf unserem Blog veröffentlichen. Wenn Sie sich bis dahin angemeldet haben, geht Ihnen hierüber eine gesonderte E-Mail zu.

Das Veranstaltungsprogramm im Überblick

09.30 Uhr – 10.15 Uhr

Vortrag: „Die neuen §§ 229a ff. Strafgesetzbuch“

Stehen jetzt alle Leistungserbringer unter Generalverdacht?

Dr. Joachim Giring, Fachanwalt für Strafrecht

Diskussion

10.15 Uhr – 11.00 Uhr

Vortrag: „Wer zahlt meinen Tagungsbeitrag?“

Auswirkungen des Antikorruptionsrechts auf Fortbildung und Forschung

Juliane Boscheinen, Rechtsanwältin

Diskussion

11.00 Uhr – 11.30 Uhr

Pause

11.30 Uhr – 12.15 Uhr

Vortrag: „Was ist gewollt und was ist verboten?“

Auswirkungen des Antikorruptionsrechts auf interprofessionelle und sektorenübergreifende Kooperationen im Gesundheitswesen

Dr. Florian Wölk, Fachanwalt für Medizinrecht

Diskussion

12.15 Uhr – 13.00 Uhr

Vortrag: „Was tun wenn die Polizei kommt?“

Verhalten im Ermittlungsverfahren und bei Durchsuchungen

Stephanie Treitz, Rechtsanwältin

Bitte melden Sie sich bis zum 03.06.2016 verbindlich an. Für die Teilnahme ist ein Tagungsbeitrag in Höhe von 45,00 € zzgl. MwSt. zu entrichten. Die Personenzahl ist auf 100 Teilnehmer begrenzt. Nach Überprüfung der noch vorhandenen Kapazität werden wir Ihnen eine E-Mail mit der verbindlichen Buchungsbestätigung nebst Rechnung zukommen lassen.

Hier geht es zum Anmeldeformular

 

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