Immer mehr Sozialgerichte sind nicht bereit, die Rechtsprechung des BSG zur sog. Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit für Prüfungsfälle zu akzeptieren, die noch vor der Änderung des Gesetzes durch das Krankenhausstrukturgesetz vom 10.12.2015 datieren. Weiter lesen
Das Landessozialgericht für das Saarland hat in einer aktuellen Entscheidung die Auffassung vertreten, dass die Fallpauschale B70B (neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Stunden) dann nicht abrechenbar sei, wenn es sich lediglich um einen moderaten Schlaganfall handele (Urteil vom 08.06.2016 – L 2 KR 179/14 -). Weiter lesen
Die öffentlichen Äußerungen des Geschäftsführers der Techniker Krankenkasse Jens Baas zur Manipulation der Codierung von Diagnosen um die Mitteilzuweisung aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zu erhöhen, haben erhebliche Wellen in der öffentlichen Diskussion verursacht.
Dabei ist es kein Geheimnis, dass gesetzliche Krankenkassen in unterschiedlichen Verträgen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen oder Vereinigungen von Ärzten Vorgaben für die Codierung von Diagnosen machen bzw. Codierungshilfen anbieten. Weiter lesen
Das OLG Bamberg hat mit Urteil vom 29.06.2016 (Az.: 3 U 216/15) nochmal konkretisiert, dass bei der Abgabe der in § 2 Absatz 1 Satz 1 AMPreisV erfassten Arzneimittel durch den Pharmagroßhandel an Apotheken der Verkaufspreis die Summe aus der Addition von Herstellerpreis, den Festzuschlag von 0,70 € und Umsatzsteuer nicht unterschreiten darf.
Der Pharmagroßhandel darf einen Rabatt nur im Rahmen des festgelegten Höchstzuschlages von 3,15 % auf den Herstellerpreis (maximal 37,80 €) gewähren. Der in § 2 Absatz 1 Satz 1 AMPreisV normierte Festzuschlag von 0,70 € ist dagegen stets Weiter lesen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. April 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/ 22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 02. Juni 2016 (BAnz AT 17.06.2016 B6), dahingehend zu ändern, dass Arzneimittel zu bestimmen sind, deren Ersetzung durch wirkstoffgleiche Arzneimittel ausgeschlossen ist (2. Tranche). Weiter lesen
Das Kammergericht Berlin hatte am 19.5.2016 über eine Berufung zu entscheiden, bei der es um die fehlerhafte Behandlung eines Patienten durch Rettungssanitäter ging. Dem Gericht stellte sich die Frage, ob die zur Arzthaftung entwickelten Beweislastregeln auch im Rahmen des Amtshaftungsanspruchs angewendet werden können. Weiter lesen
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